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Fürstengalerie GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3 IN 340/25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fürstengalerie GmbH, ansässig in der Gartenstraße 40–41, 15517 Fürstenwalde/Spree, hat das Amtsgericht Frankfurt (Oder) am 30. Oktober 2025 die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen sowie die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 InsO aufgehoben.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) unter der Nummer HRB 14138 FF eingetragen und wird vertreten durch Geschäftsführerin Virginia Teichert. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde von der Kanzlei Rechtsanwälte Fenniger & Fenniger aus Frankfurt (Oder) begleitet.

Mit der Aufhebung der vorläufigen Insolvenzverwaltung entfällt die gerichtliche Kontrolle über die Vermögensverfügungen der Schuldnerin. Die zuvor bestehenden Einschränkungen – insbesondere die Zustimmungspflicht bei Verfügungen über Vermögen sowie das Zahlungsverbot an die Schuldnerin – gelten somit nicht weiter.

Über die konkreten Gründe der Aufhebung äußert sich der gerichtliche Beschluss nicht. In der Praxis kommt eine solche Entscheidung häufig dann vor, wenn:

  • der Insolvenzantrag zurückgenommen wurde,
  • der Eröffnungsantrag mangels Insolvenzgrund oder Masse zurückgewiesen wurde,
  • sich die wirtschaftliche Lage kurzfristig stabilisiert hat oder
  • sich das Verfahren auf andere Weise erledigt hat.

Ob es zu einer endgültigen Ablehnung der Verfahrenseröffnung oder zu einem anderen Ausgang kommt, bleibt dem abschließenden Beschluss vorbehalten.

Für Geschäftspartner, Gläubiger und Mitarbeiter bedeutet die Entscheidung zunächst ein Ende der vorläufigen gerichtlichen Kontrolle, allerdings auch eine Phase der Ungewissheit, was die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Fürstengalerie GmbH betrifft.

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