Dark Mode Light Mode

Zukunft ungewiss: Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Access Tower GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 403 IN 1913/25

Im Zuge einer weitreichenden Entscheidung hat das Amtsgericht Leipzig am 22. Oktober 2025 um 16:40 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Access Tower GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Gutenbergstraße 4 in 85080 Gaimersheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ingolstadt unter HRB 12192, steht damit unter besonderer Aufsicht. Die Gesellschaft wird von Geschäftsführer Teng Zhao geleitet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Leipziger Rechtsanwalt Dr. jur. h.c. Rainer M. Bähr bestellt. Dieser ist unter der Adresse Volksgartenstraße 39, 04347 Leipzig, tätig und erreichbar unter der Telefonnummer 0341 486930 sowie per E-Mail über leipzig@hww.eu. Ihm obliegt fortan die Sicherung des schuldnerischen Vermögens im Sinne der Gläubigerinteressen.

Mit der Anordnung wurde der Access Tower GmbH untersagt, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihre Vermögenswerte zu verfügen. Der allgemeine Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO soll verhindern, dass in der sensiblen Phase bis zur Entscheidung über die endgültige Verfahrenseröffnung nachteilige Veränderungen eintreten.

Der vorläufige Verwalter ist nicht nur mit der Überwachung der Geschäftsführung betraut, sondern auch berechtigt, sämtliche Forderungen der Schuldnerin – insbesondere auch Guthaben bei Banken – auf ein eigens für das Verfahren eingerichtetes Sonderkonto zu überführen. Er ist außerdem befugt, sich Auskünfte von öffentlichen und privaten Stellen wie Kreditinstituten, Behörden, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern einzuholen.

Darüber hinaus ist es dem Verwalter gestattet, die Geschäftsräume der Access Tower GmbH zu betreten und dort erforderliche Nachforschungen durchzuführen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, Einsicht in ihre Bücher und Unterlagen zu gewähren und alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.

Gleichzeitig wurden sämtliche laufenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen, einstweilen eingestellt. Neue Vollstreckungsversuche sind bis auf weiteres untersagt. Ausgenommen hiervon sind lediglich Maßnahmen zur Abgabe der Vermögensauskunft.

Gläubiger sowie sonstige Verfahrensbeteiligte haben nun die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss Beschwerde einzulegen. Die Zweiwochenfrist beginnt mit der Bekanntgabe der Entscheidung – entweder durch Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Leipzig einzureichen. Alternativ kann sie elektronisch eingereicht werden, sofern sie den technischen Vorgaben der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) entspricht.

Mit dieser Maßnahme wird der Grundstein für eine mögliche Sanierung oder geregelte Abwicklung der Access Tower GmbH gelegt. Das Insolvenzgericht verfolgt damit das Ziel, Gläubigerinteressen zu wahren und die verbliebenen Unternehmenswerte vor dem Zugriff Einzelner zu schützen. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine nachhaltige Lösung gefunden werden kann.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Chipkrise 2.0 – Ministerpräsident Lies warnt vor neuem Produktionsstau in der Autoindustrie

Next Post

Windpark Spahnharrenstätte GmbH & Co. Infrastruktur KG: Stabiler Netzbetreiber mit hoher Bilanzkraft – steigende Verbindlichkeiten, aber solide Struktur