Aktenzeichen: 501 IN 198/25
Am späten Abend des 22. Oktober 2025, um exakt 20:33 Uhr, hat das Amtsgericht Düsseldorf eine weitreichende Entscheidung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Annex International GmbH getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Monschauer Straße 12 in 40549 Düsseldorf, eingetragen unter HRB 107276 beim Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf, wird derzeit durch die Geschäftsführer Mohammad Reza Ghafarallahi, Mohsen Moompasgir und Seyed Yousef Ghaziasgar vertreten.
Im Rahmen des eingeleiteten Insolvenzeröffnungsverfahrens wurde der Düsseldorfer Rechtsanwalt Mark Steh als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Sein Büro befindet sich in der Büttger Straße 13, 41460 Neuss. Die gerichtliche Maßnahme zielt darauf ab, das verbliebene Vermögen des Unternehmens zu sichern und geordnete Verhältnisse für alle Beteiligten herzustellen.
Ein zentrales Element des Beschlusses ist die Anordnung, dass Verfügungen der Annex International GmbH über ihr Vermögen ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dieser sogenannte allgemeine Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO soll verhindern, dass Vermögenswerte in der kritischen Phase des Verfahrens ohne Kontrolle der Gläubigerseite abfließen.
Darüber hinaus ist es den Schuldnern der Annex International GmbH, also den sogenannten Drittschuldnern, untersagt, Zahlungen unmittelbar an die Gesellschaft zu leisten. Vielmehr sind sie verpflichtet, etwaige Forderungen oder laufende Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Dieser wurde ausdrücklich ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie sämtliche eingehenden Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Mit der Anordnung dieser Maßnahmen übernimmt der vorläufige Insolvenzverwalter eine zentrale Rolle im weiteren Verlauf des Verfahrens. Ihm obliegt es, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu prüfen, Gläubigerinteressen zu sichern und eine mögliche Perspektive für Sanierung oder Abwicklung aufzuzeigen.
Die kommenden Wochen werden darüber entscheiden, ob eine endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens folgt und welche Optionen den Gläubigern und der Geschäftsleitung offenstehen. Für die Annex International GmbH markiert dieser Beschluss einen tiefgreifenden Einschnitt – aber zugleich auch einen möglichen Neubeginn unter gerichtlicher Aufsicht.