Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) warnt eindringlich vor Angeboten, die über WhatsApp-Gruppen und Chatkanäle unter den Bezeichnungen „Allianz“ bzw. „Allianz-Trading-Plan“ verbreitet werden. Die Warnung wurde am 16. Oktober 2025 veröffentlicht.
Keine Konzession für Wertpapiergeschäfte oder Anlageberatung
Nach Angaben der FMA ist der über die Telefonnummer +49 163 9573972 auftretende Anbieter nicht berechtigt, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Insbesondere darf dieser Anbieter keine Anlageberatung im Sinne des § 3 Abs. 2 Z. 1 des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 (WAG 2018) anbieten.
Die Behörde weist ausdrücklich darauf hin, dass keinerlei Erlaubnis für das Anbieten oder Vermitteln von Finanzinstrumenten vorliegt. Verbraucherinnen und Verbraucher werden daher zur äußersten Vorsicht aufgerufen.
Warnung vor Verwechslungsgefahr
Die FMA betont außerdem, dass eine Verwechslungsgefahr mit einem regulierten und beaufsichtigten Finanzdienstleistungsunternehmen besteht – etwa mit der Allianz Gruppe, einem in Europa bekannten und lizenzierten Versicherungskonzern. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Verbindung zwischen der legitimen Allianz und den genannten WhatsApp-Angeboten besteht.
Die Verwendung des Namens „Allianz“ soll offenbar gezielt Vertrauen bei Anlegerinnen und Anlegern schaffen – dies stellt eine Täuschung dar.
Rechtliche Grundlage der Veröffentlichung
Diese Warnung erfolgt gemäß § 92 Abs. 11 WAG 2018 und dient dem Anlegerschutz. Die FMA nimmt solche Veröffentlichungen vor, wenn konkrete Hinweise vorliegen, dass ein Anbieter ohne die erforderliche Zulassung im Finanzmarkt tätig ist.
Empfehlung an Verbraucher
Die FMA empfiehlt, bei sämtlichen Finanzangeboten besonders über Messenger-Dienste, soziale Netzwerke oder unbekannte Plattformen skeptisch zu sein. Vor einer Investition sollten die Anbieter stets über die FMA-Firmenauskunft auf ihre Zulassung hin überprüft werden.
Sollten Verbraucher bereits Zahlungen geleistet oder persönliche Daten preisgegeben haben, wird dringend geraten, Anzeige bei der Polizei zu erstatten und sich an die FMA-Hinweisgeberstelle zu wenden.