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BaFin warnt erneut: MonaCasse nun unter neuer Website aktiv – Verdacht auf unerlaubte Finanzgeschäfte

Pacholek-cz (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine erneute Warnung vor den Aktivitäten des Anbieters MonaCasse ausgesprochen. Nachdem die Behörde bereits am 11. August 2025 vor der Website monacasse(.)com gewarnt hatte, nutzen die mutmaßlichen Betreiber nun eine neue Domain – monacasses(.)com – um weiterhin Finanz- und Kryptodienstleistungen anzubieten.

Nach Erkenntnissen der BaFin besteht der Verdacht, dass über die Plattform unerlaubte Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden. Eine Zulassung oder Beaufsichtigung durch die BaFin liegt nicht vor. Damit handeln die Betreiber rechtswidrig nach dem Kreditwesengesetz (KWG) und dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).

Alte Masche – neue Website

Die Vorgehensweise der Betreiber folgt einem bekannten Muster:
Nach einer behördlichen Warnung und der Schließung der ursprünglichen Website wird einfach eine neue Domain mit ähnlichem Namen registriert, um den Geschäftsbetrieb fortzusetzen. Dabei wird versucht, durch professionelles Design und gezielte Werbung das Vertrauen von Anlegerinnen und Anlegern zu gewinnen. Häufig werden hohe Renditen und exklusive Handelsstrategien versprochen, um Einzahlungen zu erzwingen.

Die BaFin warnt ausdrücklich davor, über diese Website Geld zu investieren oder persönliche Daten preiszugeben. Es sei nicht auszuschließen, dass es sich um eine betrügerische Plattform handelt, die Anleger um ihr Kapital bringt.

So schützen sich Verbraucher

Wer in Deutschland Finanz- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten will, benötigt eine offizielle Erlaubnis der BaFin. Anlegerinnen und Anleger können in der Unternehmensdatenbank der BaFin jederzeit überprüfen, ob ein Anbieter registriert und zugelassen ist.
Die Behörde rät grundsätzlich zur größten Vorsicht bei unbekannten Online-Plattformen, insbesondere dann, wenn mit unrealistisch hohen Gewinnen oder schnellen Auszahlungen geworben wird.

Betroffene, die bereits Zahlungen an MonaCasse oder monacasses(.)com geleistet haben, sollten:

  • sofort ihre Bank oder Kryptobörse informieren,

  • keine weiteren Einzahlungen vornehmen,

  • sämtliche Kommunikation dokumentieren und

  • Anzeige bei der Polizei erstatten.

Hintergrund der BaFin-Veröffentlichung

Die Warnung der BaFin erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG). Diese Vorschriften verpflichten die Behörde, die Öffentlichkeit über unerlaubte Finanzaktivitäten und mögliche Betrugsfälle zu informieren.

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