Am 10. Oktober 2025 hat das Amtsgericht Hof im Verfahren IN 298/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der STERNEKÖCHE GmbH mit Sitz in der Hochstraße 26, 95131 Schwarzenbach am Wald, angeordnet. Die Gesellschaft wird vertreten durch ihre Geschäftsführerin Sandy Thomann und ist im Handelsregister Hof unter HRB 6615 geführt.
Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens
Um das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, hat das Gericht folgende Maßnahmen beschlossen:
- Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
- Verfügungssperre: Ab sofort sind alle Verfügungen durch die Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies gilt auch für die Einziehung von Forderungen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde ernannt:
Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg
Prieserstraße 2, 95444 Bayreuth
Telefon: +49 (921) 151103-20
Telefax: +49 (921) 151103-25
Die Schuldnerin wird in diesem Verfahren durch die Kanzlei DiLigens Di Stefano Linsenbarth Reichelt, Rechtsanwälte Insolvenzverwalter PartG mbB, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt, vertreten.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Hof eingelegt werden.
Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift bei einem Amtsgericht einzureichen und muss die angefochtene Entscheidung sowie den Willen zur Beschwerde klar benennen. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich.
Elektronischer Rechtsverkehr
Für bestimmte Berufsgruppen ist die Einreichung von Rechtsmitteln ausschließlich elektronisch möglich – mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über einen sicheren Übermittlungsweg (z. B. das EGVP).
Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten bietet die Website www.justiz.de.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein erster Schritt zur ordnungsgemäßen Abwicklung der finanziellen Situation der STERNEKÖCHE GmbH erfolgt.