Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreich warnt vor Angeboten des Anbieters FinmarketsFX, der unter der Website https://www.finmarketsfx.com sowie der E-Mail-Adresse support@finmarketsfx.com auftritt. Nach aktuellem Stand verfügt FinmarketsFX über keine Konzession, um in Österreich Wertpapiergeschäfte durchzuführen.
Insbesondere ist es dem Anbieter nicht gestattet, Aufträge auf Rechnung von Kunden auszuführen, wie es in § 3 Abs. 2 Z 6 des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 (WAG 2018) geregelt ist. Die Veröffentlichung dieser Warnung basiert auf § 92 Abs. 11 WAG 2018 und dient dem Schutz der Anlegerinnen und Anleger vor unautorisierten Finanzdienstleistungen.
Die FMA betont, dass Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Österreich ausschließlich mit behördlicher Genehmigung erbracht werden dürfen. Dennoch treten immer wieder Anbieter auf, die ohne die erforderliche Erlaubnis tätig sind – häufig mit verlockenden Renditeversprechen oder professionell gestalteten Onlineauftritten.
Anlegerinnen und Anleger sollten bei solchen Angeboten besonders vorsichtig sein und im Vorfeld prüfen, ob ein Unternehmen tatsächlich von der FMA zugelassen ist. Verlässliche Informationen dazu finden sich in der Unternehmensdatenbank der FMA.
Im Fall von FinmarketsFX liegt keine Zulassung vor – von einer Zusammenarbeit mit dem Anbieter wird ausdrücklich abgeraten.
Hier die Original-FMA-Österreich-Meldung:
Die FMA warnt vor Angeboten von FinmarketsFX
BEKANNTMACHUNG
FinmarketsFX
https://www.finmarketsfx.com/
support@finmarketsfx.com
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen und darf daher die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden nach § 3 Abs 2 Z 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 nicht anbieten.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018.
Wer in Österreich Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA). Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der FMA zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der FMA.