Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Entwurf der „Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz“ zur Konsultation gestellt. Ziel ist es, die im Gesetz vorgesehenen Anzeigenprozesse für Institute klar zu regeln und praktisch zu vereinheitlichen.
Was ist vorgesehen?
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Standardisierte Formulare: Die BaFin will künftig einheitliche Anzeigenformulare bereitstellen, damit Institute ihre Mitteilungen schneller und vollständiger einreichen können.
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Angleichung an bestehende Praxis: Inhalt und Struktur orientieren sich an den bereits etablierten Verordnungen zu Anzeigen nach Kreditwesengesetz (KWG) und Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).
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Effizienzgewinn: Identische Regelungen und Vorgaben sollen sowohl die Bearbeitungsqualität auf Seiten der Institute als auch die aufsichtliche Beurteilungsgeschwindigkeit erhöhen.
Wer sollte Stellung nehmen?
Angesprochen sind insbesondere:
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Spitzenverbände der betroffenen Institute,
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Institute selbst,
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deren Inhaber sowie Erwerbsinteressenten.
Frist & Einreichung
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Stellungnahmen sind bis 29. Oktober 2025 möglich.
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Einreichung per E-Mail an: Konsultation-18-25@bafin.de