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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der BauSaTec Bauunternehmen GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67a IN 353/25

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 121838 eingetragenen BauSaTec Bauunternehmen GmbH & Co. KG, Am Hehsel 38, 22339 Hamburg, hat das Amtsgericht Hamburg am 15. September 2025 um 11:46 Uhr wichtige Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet.

Die BauSaTec Bauunternehmen GmbH & Co. KG wird gesetzlich vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die BauSaTec Verwaltungs GmbH, eingetragen unter HRB 147330, ebenfalls ansässig in der Straße Am Hehsel 38 in 22339 Hamburg. Die Verwaltungs-GmbH wiederum wird vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan Wilkowski.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Jennie Best, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, bestellt.

Ab sofort sind Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.

Zudem wurde den Drittschuldnern – also den Schuldnern der BauSaTec Bauunternehmen GmbH & Co. KG – untersagt, weiterhin an die Schuldnerin zu leisten. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, sämtliche Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Zahlungen dürfen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung erfolgen.

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, sofern sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt.

Amtsgericht Hamburg, 15. September 2025

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