Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der La Luna 36 UG (haftungsbeschränkt)

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 45 IN 65/25
Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der La Luna 36 UG (haftungsbeschränkt)

Am Morgen des 12. September 2025, um 09:44 Uhr, trat das Amtsgericht Mönchengladbach mit einer Entscheidung an die Öffentlichkeit, die den Geschäftsbetrieb der La Luna 36 UG (haftungsbeschränkt) grundlegend verändert. Das Unternehmen, im Handelsregister unter HRB 18325 eingetragen und ansässig in der Hindenburgstraße 75a, 41061 Mönchengladbach, geführt von der Geschäftsführerin Renata Midera, sieht sich einem Insolvenzeröffnungsverfahren gegenüber.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Daniel Zumhasch, mit Kanzleisitz Am Landgericht 6, 41061 Mönchengladbach, bestellt. Ihm obliegt fortan die verantwortungsvolle Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, zu überwachen und die Grundlage für eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen.

Von nun an sind sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Gleichzeitig wurden alle Drittschuldner der Gesellschaft – also Personen oder Unternehmen, die gegenüber der La Luna 36 UG Verpflichtungen haben – angewiesen, künftig ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Dieser ist ausdrücklich befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie alle eingehenden Gelder entgegenzunehmen.

Darüber hinaus hat das Gericht umfassende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungen, Arrestmaßnahmen oder einstweilige Verfügungen gegen die Gesellschaft wurden vorläufig eingestellt, mit Ausnahme solcher Maßnahmen, die der Abnahme einer Vermögensauskunft dienen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass das vorhandene Vermögen geschmälert oder unkontrolliert verteilt wird.

Mit diesem Beschluss hat das Amtsgericht Mönchengladbach einen klaren Rahmen geschaffen, um die Vermögenswerte der La Luna 36 UG (haftungsbeschränkt) zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Der weitere Verlauf des Verfahrens wird zeigen, ob genügend Substanz vorhanden ist, um eine ordentliche Insolvenzabwicklung einzuleiten oder möglicherweise andere Lösungen zu entwickeln.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

BaFin-Warnung: Mutmaßlicher Identitätsdiebstahl zulasten von Bridgewater Associates und Angebote in WhatsApp-Gruppe

Next Post

Gefährlicher Ausbruch in Hadamar: Polizei jagt entflohenen Häftling Dietrich Dück