Aktenzeichen: 96 IN 158/25
Das Amtsgericht Bonn hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der TS Medical Solutions GmbH, mit Sitz in der Rheinaustraße 253, 53225 Bonn, am 28. August 2025 um 11:51 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter der Nummer HRB 22987 eingetragen und wird von Geschäftsführer Nikolaus Carsten Richter vertreten.
Die TS Medical Solutions GmbH ist in der Personaldienstleistung tätig und erbringt insbesondere Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung sowie Unternehmensberatung.
Als vorläufige Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Nada Nasser, mit Kanzleisitz in der Godesberger Allee 125, 53175 Bonn, bestellt. Ihr obliegt nun die Sicherung und Erhaltung des Vermögens der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung.
Mit der Anordnung geht ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt einher: Verfügungen über das schuldnerische Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Darüber hinaus wurde den Schuldnern der Gesellschaft (Drittschuldnern) untersagt, weiterhin Zahlungen an die TS Medical Solutions GmbH zu leisten. Stattdessen dürfen Zahlungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Verfügung an die Verwalterin erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Ferner wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest und einstweilige Verfügungen, mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände, untersagt bzw. eingestellte Maßnahmen bleiben vorerst ausgesetzt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Die Anordnung dieser Maßnahmen zielt darauf ab, eine Verschlechterung der Vermögenslage der Gesellschaft zu verhindern und eine ordnungsgemäße Abwicklung im Interesse der Gläubiger zu gewährleisten.
Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bonn einsehbar.
Amtsgericht Bonn, 28. August 2025