Die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben einen gemeinsamen Vorschlag zur Entlastung der Kreditwirtschaft vorgelegt: Zum 30. Dezember 2026 soll das Millionenkreditmeldewesen für Banken, Versicherer und andere meldepflichtige Institute eingestellt werden. Die notwendigen Gesetzesänderungen sind bereits im Entwurf des Standortfördergesetzes des Bundesministeriums der Finanzen enthalten.
Mit der geplanten Abschaffung wollen Bundesbank und BaFin die Bürokratie reduzieren und die Institute administrativ entlasten.
„Die Einstellung des Millionenkreditmeldewesens bringt den Instituten eine erhebliche Entlastung und bedeutet zugleich eine deutliche Entbürokratisierung“, erklärte Bundesbankpräsident Joachim Nagel. Auch für die Bundesbank selbst sinke der Aufwand im Meldewesen.
BaFin-Präsident Mark Branson begründete den Schritt mit der zunehmenden Verfügbarkeit aussagekräftiger europäischer Datenquellen:
„Wir können diese Berichtspflichten streichen, weil uns mit AnaCredit und anderen europäischen Statistiken inzwischen umfangreiche Informationen zur Verfügung stehen.“
Hintergrund
Im Rahmen des Millionenkreditmeldewesens müssen Kreditinstitute, Versicherer und weitere meldepflichtige Unternehmen vierteljährlich sämtliche Kredite melden, die an einen Kreditnehmer oder eine Kreditnehmereinheit mit einem Volumen von mindestens eine Million Euro vergeben wurden. Derzeit sind rund 3.200 Unternehmen zur Meldung verpflichtet.
Parallel dazu melden die Banken im Rahmen der EZB-Kreditdatenstatistik (AnaCredit) bereits sehr detaillierte Daten zu ihren Kreditportfolios an die Bundesbank. Diese Daten – ergänzt durch die Statistik über Wertpapierinvestments – liefern der Aufsicht inzwischen eine ausreichende Grundlage, um Kreditrisiken im Bankensektor zu identifizieren und zu bewerten.
Mit der Einstellung des Millionenkreditmeldewesens entfällt somit eine Doppelbelastung im Meldewesen, ohne dass die Aufsicht auf relevante Informationen verzichten muss.