Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine öffentliche Warnung vor Angeboten auf der Website tessoro365(.)com ausgesprochen. Nach Angaben der Aufsichtsbehörde geben die Betreiber der Plattform an, ihren Sitz in Frankfurt am Main zu haben. Tatsächlich sei jedoch unklar, wer hinter dem Angebot steht.
Verdacht: Illegale Finanz- und Kryptodienste
Nach den Erkenntnissen der BaFin erbringen die Betreiber von TESSORO365 ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen. Damit verstoßen sie gegen die gesetzlichen Vorgaben, die für alle Anbieter am deutschen Markt verpflichtend sind.
Pflicht zur BaFin-Erlaubnis
In Deutschland gilt: Wer Finanz- oder Kryptodienstleistungen anbietet, benötigt eine Zulassung der BaFin. Diese Regelung dient dem Schutz der Verbraucher und soll sicherstellen, dass nur seriöse Anbieter mit geprüfter Geschäftsgrundlage tätig werden. Immer wieder treten jedoch Firmen auf, die ohne Genehmigung Geschäfte machen.
Anlegerinnen und Anleger können über die Unternehmensdatenbank der BaFin jederzeit prüfen, ob ein Anbieter über die notwendige Erlaubnis verfügt.
Rechtsgrundlage der Warnung
Die aktuelle Mitteilung stützt sich auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie auf § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG). Beide Vorschriften ermöglichen es der BaFin, die Öffentlichkeit über unerlaubte Finanzgeschäfte zu informieren.