Aktenzeichen: 3612 IN 5446/25
Ein bedeutender Akteur der Berliner Club- und Kulturszene steht vor einem Wendepunkt: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 07. August 2025 um 15:30 Uhr im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens vorläufige Sicherungsmaßnahmen gegen die Schwuz Kulturveranstaltungs GmbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Mahlower Straße 24, 12049 Berlin, bekannt für ihre kulturellen Veranstaltungen, den Betrieb einer Diskothek sowie gastronomische Angebote, steht unter der Geschäftsführung von Katja Jäger.
Mit dem Beschluss reagiert das Gericht auf eine erkennbare finanzielle Schieflage und trifft umfangreiche Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner (Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin) bestellt. Sie übernimmt ab sofort die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen und zu sichern. Alle finanziellen Verfügungen durch die Gesellschaft bedürfen ab sofort ihrer Zustimmung.
Zur Verhinderung weiterer Vermögensverluste wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen jeglicher Art mit Ausnahme unbeweglicher Vermögenswerte untersagt bzw. ausgesetzt. Ebenso wurde Drittschuldnern – also jenen, die Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Schwuz GmbH haben – untersagt, weitere Zahlungen an die Schuldnerin selbst zu leisten. Stattdessen sind sie nun verpflichtet, ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu zahlen.
Die Verwalterin ist zudem ermächtigt, Sonderkonten einzurichten, eingehende Gelder zu verwalten sowie sämtliche Bank- und Forderungsdaten der Gesellschaft zu sichten. Ebenso darf sie die Räumlichkeiten der Schuldnerin betreten, Einsicht in sämtliche Bücher und Geschäftspapiere nehmen und weiterführende Ermittlungen anstellen.
Ob ein Insolvenzgrund vorliegt und wie es mit der Schwuz Kulturveranstaltungs GmbH weitergehen kann – etwa im Sinne einer möglichen Sanierung oder geordneten Abwicklung – wird nun im Rahmen des vorläufigen Verfahrens geprüft.
Gläubiger und Beteiligte können gegen diesen Beschluss binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg einlegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de, die gemäß § 9 InsO als rechtlich verbindliche Zustellung gilt.
Mit dieser Entscheidung wird ein zentraler Akteur der Berliner Subkultur unter das Schutzdach des Insolvenzrechts gestellt – mit dem Ziel, Klarheit über die wirtschaftlichen Perspektiven zu gewinnen und Schaden von Gläubigern wie Mitarbeitenden abzuwenden.