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DC Consulting GmbH: Doppelter Insolvenzantrag scheitert endgültig – mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Köln
Aktenzeichen: 70b IN 11/23 und 70b IN 17/24

Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der DC Consulting GmbH, ansässig in der Erlanger Straße 6, 51103 Köln und vertreten durch Geschäftsführer Herrn Jurij Zirat mit Wohnsitz in Bersenbrück, enden in einem stillen, aber endgültigen Aus: Gleich zwei Insolvenzanträge – ein Gläubigerantrag aus Dezember 2023 und ein Eigenantrag aus Mai 2024 – wurden vom Amtsgericht Köln durch Beschlüsse vom 31. Juli 2025 abgewiesen. Der Grund: mangelnde Insolvenzmasse.

Das Unternehmen, das im Handelsregister Köln unter HRB 90072 geführt wird und im Geschäftsfeld der Unternehmens- und Anwenderberatung sowie Softwareentwicklung und -vertrieb tätig war, sieht sich damit vor dem faktischen Ende seiner Existenz. Weder für die gerichtliche Abwicklung noch für die Bestellung eines Insolvenzverwalters standen ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung.

Im Fall des ersten Verfahrens (Aktenzeichen 70b IN 11/23) hatte eine Gläubigerin am 11. Dezember 2023 Insolvenzantrag gestellt. Nachdem sich offenbar keine werthaltige Masse feststellen ließ, wurde der Antrag nun über 18 Monate später endgültig zurückgewiesen.

Auch der Versuch der DC Consulting GmbH selbst, durch einen Eigenantrag vom 28. Mai 2024 (Aktenzeichen 70b IN 17/24) ein ordnungsgemäßes Insolvenzverfahren zu erreichen, scheiterte ebenfalls aus dem gleichen Grund: Es fehlt das Geld, um überhaupt ein Verfahren durchzuführen.

Für Gläubiger ist diese Entwicklung besonders bitter: Ihnen bleibt keine Möglichkeit zur Anmeldung ihrer Forderungen im Rahmen eines geregelten Verfahrens. Die Forderungsausfälle dürften damit vollständig und dauerhaft sein. Die Verantwortung für die rechtliche Abwicklung möglicher Folgelasten – etwa im Steuer- oder Sozialversicherungsbereich – liegt nun außerhalb des Insolvenzrechts.

Die Beschlüsse des Gerichts zeigen eindrucksvoll, dass selbst ein Insolvenzverfahren Mindestvoraussetzungen erfordert – und dass der wirtschaftliche Zusammenbruch eines Unternehmens auch ohne formelles Verfahren vollzogen werden kann. Die DC Consulting GmbH hat damit nicht nur ihren Geschäftsbetrieb, sondern auch ihre juristische Restchance auf eine strukturierte Abwicklung verloren.

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