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Indexmiete: Das sollten Mieterinnen und Mieter unbedingt wissen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Indexmietverträge sind für viele ein zweischneidiges Schwert: Sie koppeln die Miethöhe an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI), also an die allgemeinen Lebenshaltungskosten. Steigen die Preise, steigt auch die Miete – unabhängig davon, wie sich die ortsüblichen Vergleichsmieten entwickeln. Doch worauf müssen Mieterinnen und Mieter bei solchen Verträgen achten?

Was ist eine Indexmiete?

Bei einer Indexmiete ist die Miete an den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex gebunden. Die Anpassung erfolgt in der Regel einmal pro Jahr. Der Vermieter muss die Änderung schriftlich ankündigen; die neue Miethöhe gilt dann ab dem übernächsten Monat.

Beispiel:
Wenn der VPI seit Vertragsbeginn um 2,5 % gestiegen ist, darf auch die Miete um denselben Prozentsatz erhöht werden.

Vor- und Nachteile einer Indexmiete

Vorteile:
✔ Bei niedriger Inflation bleiben Mieten lange stabil.
✔ Keine zusätzlichen Mieterhöhungen nach § 558 BGB (Vergleichsmiete).

Nachteile:
✘ In Zeiten hoher Inflation steigt die Miete stark und unvorhersehbar.
✘ Zusätzliche Belastung, da auch andere Lebenshaltungskosten gleichzeitig steigen.

Rechtsexpertin Britta Beate Schön von Finanztip warnt:

„Planungssicherheit ist mit Indexmieten schwierig. Niemand weiß, wie sich die Inflation entwickelt. Ereignisse wie Kriege oder Energiekrisen können die Preise plötzlich in die Höhe treiben – und damit nicht nur Lebensmittel und Strom, sondern auch die Miete.“

Gilt die Mietpreisbremse?

Ja, aber mit Einschränkungen. Bei Vertragsabschluss darf die Ausgangsmiete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als 10 % überschreiten. Danach sind nur Indexanpassungen erlaubt.

Forderungen und Kritik

Der Deutsche Mieterbund (DMB) fordert ein Verbot neuer Indexmietverträge sowie eine Begrenzung für bestehende. Argument: In Hochinflationszeiten verschärfen sie die Wohnkostenkrise.

Die Eigentümerseite sieht das anders: Laut Haus & Grund sind Indexmieten besonders in Großstädten ein wichtiges Instrument, um Neubauprojekte wirtschaftlich abzusichern. Ein Verbot würde Investitionen ausbremsen und die Wohnungsnot verschärfen.

Wichtige Punkte im Überblick

  • Indexmiete muss schriftlich im Mietvertrag vereinbart sein.

  • Erhöhung nur einmal pro Jahr, frühestens 12 Monate nach Vertragsbeginn.

  • Orientierung am Verbraucherpreisindex, nicht an der ortsüblichen Vergleichsmiete.

  • Mieterhöhungen müssen schriftlich begründet und nachvollziehbar sein.

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