Am 25. Juli 2025 hat das Amtsgericht Neu-Ulm im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der WS Wohnräume Schwaben GmbH & Co. KG weitreichende Sicherungsmaßnahmen beschlossen (Aktenzeichen: IN 157/25). Die im Handelsregister des Amtsgerichts Memmingen unter der Nummer HRA 13733 eingetragene Gesellschaft mit Sitz in der Adalbert-Stifter-Straße 33, 89269 Vöhringen, wird durch die Vertreter Karatas Kermin und Karatas Tamara sowie durch die persönlich haftende Gesellschafterin WS Wohnräume Schwaben Verwaltungs GmbH, vertreten durch Karatas Tamara, geb. Kurc, geführt.
Ziel des Beschlusses ist es, bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage zu verhindern. Zu diesem Zweck wurde Rechtsanwalt Markus Fröhlich, Neu-Ulm, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ihm obliegt es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu überwachen.
Besonders bedeutsam ist die Anordnung, dass sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen – einschließlich der Einziehung von Außenständen – nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen oder für das Verfahren verloren gehen.
Mit dem Beschluss wird dem vorläufigen Verwalter eine Schlüsselrolle in der Phase vor der eigentlichen Insolvenzeröffnung zuteil. Er hat insbesondere darauf zu achten, dass die Insolvenzmasse erhalten bleibt und mögliche Ansprüche gesichert werden.
Gläubiger und Geschäftspartner sind angehalten, sämtliche Leistungen und Zahlungen ab sofort ausschließlich unter Berücksichtigung der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen zu erbringen. Die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt über das zentrale Internetportal für Insolvenzbekanntmachungen und entfaltet dort ab dem dritten Tag nach Veröffentlichung Rechtswirkung gegenüber allen Beteiligten.
Amtsgericht Neu-Ulm – Insolvenzgericht – 25.07.2025
Aktenzeichen: IN 157/25