Mit Beschluss vom 17. Juli 2025 um 11:23 Uhr hat das Amtsgericht Münster im Verfahren mit dem Aktenzeichen 85 IN 35/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Cura-Family GmbH angeordnet. Die Gesellschaft, mit Sitz in der Hauptstraße 57, 59227 Ahlen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter der Nummer HRB 19477 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird die GmbH durch ihren Geschäftsführer Herrn Bilal Taaibi, wohnhaft in Beckum.
Die Cura-Family GmbH steht für soziale Dienstleistungen, Betreuung und Pflege mit menschlichem Anspruch – ein Arbeitsfeld, das gesellschaftlich bedeutsam ist und große Verantwortung mit sich bringt. Doch auch im sozialen Sektor bleiben Unternehmen nicht von wirtschaftlichen Herausforderungen verschont. Die aktuelle Entscheidung des Gerichts dient nun dem Schutz der Gläubigerinteressen sowie der Möglichkeit, eine geordnete und transparente Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vorzunehmen.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde die Dortmunder Rechtsanwältin Nada Nasser bestellt. Ihre Kanzlei ist ansässig in der Wittener Straße 55 A, 44149 Dortmund. Mit sofortiger Wirkung liegt es nun in ihrer Verantwortung, über sämtliche finanzielle Verfügungen der Schuldnerin zu wachen. Ohne ihre ausdrückliche Zustimmung sind Transaktionen über das Vermögen der Gesellschaft nicht mehr wirksam.
Auch gegenüber den Schuldnern der Gesellschaft – also Drittschuldnern – ist die Lage nun klar geregelt: Zahlungen an die Cura-Family GmbH sind untersagt. Stattdessen ist allein die vorläufige Insolvenzverwalterin befugt, Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder in Empfang zu nehmen. Dies dient dem Ziel, sämtliche Vermögensströme unter Kontrolle zu bringen und die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens vor weiterer Erosion zu bewahren.
Zusätzlich hat das Gericht alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, darunter auch Arrest und einstweilige Verfügungen, vorläufig untersagt – ausgenommen sind lediglich Verfahren, die unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungen werden zunächst eingestellt, um dem Sanierungsprozess Raum zu geben.
Mit dieser Anordnung beginnt eine bedeutsame Phase für die Cura-Family GmbH – eine Phase, in der die Ursachen der finanziellen Schieflage analysiert und mögliche Wege aus der Krise geprüft werden sollen. Für Mitarbeitende, Angehörige und Klienten bleibt zu hoffen, dass die getroffenen Maßnahmen zu einer nachhaltigen Neuordnung beitragen und die wertvolle Arbeit der Gesellschaft fortgeführt werden kann.
Amtsgericht Münster
17. Juli 2025
Aktenzeichen: 85 IN 35/25