Am 17. Juli 2025 um 00:00 Uhr hat das Amtsgericht Hanau im Verfahren mit dem Aktenzeichen 70 IN 284/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der FVV Projekt Sossenheim GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Otto-Wels-Straße 2, 63452 Hanau, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hanau unter der Nummer HRB 99337 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Steffen Lexa, wohnhaft in Hanau, vertreten.
Die FVV Projekt Sossenheim GmbH, deren Tätigkeitsfeld im Bereich der Projektentwicklung und Immobilienwirtschaft angesiedelt ist, sieht sich aktuell mit wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert, die zu einem Insolvenzantrag geführt haben. Um eine nachteilige Veränderung der Vermögensverhältnisse zu verhindern, hat das Insolvenzgericht eine vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Alexander Jahn aus Hanau bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Sandeldamm 24 a, 63450 Hanau. Er ist ab sofort befugt, sämtliche finanzielle Transaktionen und Verfügungen der Schuldnerin zu prüfen und deren Wirksamkeit nur mit seiner Zustimmung zuzulassen.
Das bedeutet konkret: Die FVV Projekt Sossenheim GmbH darf nicht mehr eigenständig über ihre Vermögenswerte verfügen, ohne dass der vorläufige Verwalter zustimmt. Diese Maßnahme soll gewährleisten, dass keine Vermögensverschiebungen erfolgen, die die Gläubiger benachteiligen könnten.
Der vorläufige Insolvenzverwalter nimmt damit eine zentrale Rolle in der Kontrolle der wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens ein. Er überwacht die Verwaltung des Unternehmensvermögens, sichert vorhandene Werte und prüft, ob die Voraussetzungen für eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegeben sind.
Diese Entscheidung stellt einen ersten, aber wichtigen Schritt in einem möglicherweise bevorstehenden Insolvenzverfahren dar. Sie dient der Vorbereitung weiterer gerichtlicher Entscheidungen und kann, je nach Ergebnis der Prüfung, auch einen Weg zur geordneten Sanierung des Unternehmens ebnen.
Amtsgericht Hanau
17. Juli 2025
Aktenzeichen: 70 IN 284/25