Mit Beschluss vom 17. Juli 2025 hat das Amtsgericht Heilbronn unter dem Aktenzeichen 30 IN 771/25 den Weg für ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Festino Tiernahrung GmbH, Kirchstraße 20/3, 74544 Michelbach an der Bilz, geebnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 745010 eingetragen und wird vertreten durch seinen Geschäftsführer Stefan Makolius.
Die Festino Tiernahrung GmbH, ein Anbieter hochwertiger Tiernahrungsprodukte, sieht sich mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert, die eine gerichtliche Intervention erforderlich machen. Ziel der angeordneten Maßnahmen ist es, bis zur Entscheidung über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Substanz des Unternehmens zu sichern und einem möglichen Werteverfall entgegenzuwirken.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt und Diplom-Kaufmann Erion Metoja bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in Schwäbisch Hall. Ihm obliegt ab sofort die Überwachung der Geschäftsführung, um die vorhandenen Vermögenswerte zu sichern und deren Erhalt im Interesse der Gläubiger zu gewährleisten.
Die gerichtliche Anordnung umfasst weitreichende Einschränkungen für die Geschäftsführung der Festino Tiernahrung GmbH:
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich Arrest und einstweilige Verfügungen, sind – mit Ausnahme unbeweglicher Vermögensgegenstände – untersagt oder ausgesetzt.
- Verfügungen über Vermögenswerte durch die Schuldnerin sind nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Insolvenzverwalters zulässig.
- Die Verwaltung von Bankkonten und offenen Forderungen geht vollständig auf den Insolvenzverwalter über, einschließlich der Befugnis zur Einrichtung und Führung von Sonderkonten.
- Den Drittschuldnern wird untersagt, an die Festino Tiernahrung GmbH direkt zu leisten; stattdessen sind Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Verwalter zu richten.
- Die Kontoführenden Banken wurden zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Darüber hinaus ist der Insolvenzverwalter berechtigt, die Geschäftsräume des Unternehmens zu betreten, Unterlagen zu prüfen und alle erforderlichen Auskünfte einzuholen. Die Geschäftsführung der Schuldnerin ist verpflichtet, uneingeschränkt mitzuwirken, andernfalls drohen rechtliche Zwangsmaßnahmen.
Zugleich wurde Rechtsanwalt Metoja damit beauftragt, als Sachverständiger ein Gutachten über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu erstellen. Dieses soll unter anderem klären, ob ein Eröffnungsgrund im Sinne der Insolvenzordnung vorliegt, wie hoch die Verfahrenskosten ausfallen würden, ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich erscheint und ob ausreichend Masse zur Kostendeckung vorhanden ist.
Dieser Beschluss markiert einen entscheidenden Wendepunkt für die Festino Tiernahrung GmbH. Er stellt zwar keine endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens dar, setzt jedoch einen rechtlichen Rahmen, um Schaden von Gläubigern abzuwenden und potenzielle Sanierungsperspektiven zu ermitteln.
Amtsgericht Heilbronn
17. Juli 2025
Aktenzeichen: 30 IN 771/25