Amtsgericht Hanau, Aktenzeichen: 70 IN 235/24
Ein weiterer Hoffnungsträger der hessischen Projektentwicklungsszene ist gescheitert: Die AB Projekt Langenselbold GmbH, mit Sitz in der Otto-Wels-Straße 2 in 63452 Hanau, wurde vom Amtsgericht Hanau aus der Liste der insolvenzrechtlich anhängigen Verfahren gestrichen. Der Grund: fehlende Masse zur Deckung der Verfahrenskosten.
Bereits am 20. Juni 2024 hatte das Gericht die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet. Unter der Aufsicht von Rechtsanwalt Fabio Algari aus Frankfurt am Main, der als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt wurde, sollten die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens gesichert und geprüft werden. Von diesem Moment an durften keine Verfügungen mehr ohne Zustimmung des Verwalters getroffen werden – ein klassischer Schritt im Rahmen eines Insolvenzverfahrens nach den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO).
Doch trotz aller formellen Schritte und der üblichen Maßnahmen zur Absicherung der Gläubigerinteressen offenbarte sich eine ernüchternde Realität: Das Unternehmen verfügte über keine ausreichende Masse, um selbst die notwendigen Verfahrenskosten zu tragen. Aus diesem Grund wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 17. März 2025 gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen.
Mit der Ablehnung des Insolvenzantrags sind auch alle zuvor verhängten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben worden. Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung und sämtliche Verfügungsbeschränkungen haben damit ihre Wirkung verloren.
Für Gläubiger und andere Beteiligte stellt sich damit die ernüchternde Konsequenz ein: Ohne verfügbare Masse bleibt ihnen lediglich der formale Weg der Anmeldung offener Forderungen – in der Praxis jedoch ohne Aussicht auf Verwertung oder Rückzahlung.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hanau eingesehen werden. Gegen die Entscheidung besteht die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen, sofern Beteiligte sich in ihren Rechten verletzt sehen.
Das Beispiel der AB Projekt Langenselbold GmbH zeigt einmal mehr, dass ein Insolvenzantrag nicht automatisch in ein geregeltes Verfahren mündet – und dass eine wirtschaftliche Schieflage auch ohne ein geregeltes Ende enden kann.