Die juristische Aufarbeitung der mutmaßlichen Taten der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette nimmt eine entscheidende Wendung: Das Landgericht Verden hat im laufenden Verfahren den Vorwurf des Mordes gegen die 66-Jährige fallen gelassen. Damit könnte Klette im Falle einer Verurteilung mit einer deutlich geringeren Strafe rechnen als ursprünglich erwartet.
Daniela Klette soll zusammen mit ihren weiterhin flüchtigen mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub zwischen 1999 und 2016 eine Serie von bewaffneten Überfällen auf Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein begangen haben. Bei den Überfällen sollen auch Schüsse gefallen sein – die Staatsanwaltschaft hatte dies bislang als versuchten Mord gewertet.
Doch nun sehen es die Richter am Landgericht Verden anders: Zwar liege nach Ansicht der Kammer ein sogenannter bedingter Tötungsvorsatz vor, doch der Schütze habe laut Gerichtsbeschluss rechtzeitig von seinem Plan Abstand genommen. Damit entfällt der Mordvorwurf – ein juristischer Dammbruch in einem Prozess, der bundesweit Aufmerksamkeit erregt.
Klette selbst hatte sich über Jahrzehnte der Strafverfolgung entzogen. Erst im Februar 2024 war sie nach jahrzehntelanger Flucht in Berlin festgenommen worden. Die mutmaßlichen Komplizen Garweg und Staub sind bis heute nicht gefasst.
Der Prozess gilt als einer der letzten großen Prozesse mit Bezug zur Rote-Armee-Fraktion. Für die Bundesanwaltschaft war der Mordvorwurf ein zentrales Element der Anklage – nun müssen die Ankläger ihre Strategie neu ausrichten. Das Verfahren wird mit Spannung weiterverfolgt – nicht nur von ehemaligen Ermittlern, sondern auch von vielen, die bis heute auf Aufklärung der RAF-Verbrechen hoffen.