Aktenzeichen 10 IN 34/25
Mit Beschluss vom 27. Juni 2025 um 15:00 Uhr hat das Amtsgericht Idar-Oberstein im Verfahren mit dem Aktenzeichen 10 IN 34/25 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Petry Bauzentrum GmbH & Co. KG angeordnet. Die traditionsreiche Firma, die am Veitsrodter Marktplatz in Herborn ansässig ist, betreibt seit Jahren einen Baustoffhandel und einen Baumarkt und ist fest in der Region verwurzelt. Unter der Leitung von Armin Petry, der das Unternehmen als Geschäftsführer vertritt, war die Petry Bauzentrum GmbH & Co. KG bisher ein verlässlicher Partner für Handwerk und private Bauherren.
Doch nun sind es schwierige Zeiten, die eine Sanierung und eine strenge Kontrolle des Geschäftsbetriebs unumgänglich machen. Um die noch vorhandenen Vermögenswerte zu sichern, dürfen Verfügungen der Antragstellerin ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden.
Diese verantwortungsvolle Aufgabe übernimmt Rechtsanwalt Dr. Tobias Laub aus Idar-Oberstein. Er wird künftig darüber wachen, dass keine voreiligen oder nachteiligen Handlungen das noch vorhandene Vermögen schmälern. Gleichzeitig soll er prüfen, ob und wie eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist — eine Frage, die für Mitarbeiter, Lieferanten und Kunden von existenzieller Bedeutung ist.
Die Schuldner der Petry Bauzentrum GmbH & Co. KG sind aufgefordert, Zahlungen ab sofort ausschließlich unter Beachtung des ergangenen Beschlusses zu leisten. Damit wird sichergestellt, dass Gelder nicht an der vorläufigen Verwaltung vorbei fließen, sondern zur Sicherung einer möglichen Sanierung beitragen.
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Idar-Oberstein zur Einsicht aus. Sollte die Antragstellerin oder ein Gläubiger Zweifel an der Entscheidung oder der internationalen Zuständigkeit haben, steht ihnen das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Diese muss binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Idar-Oberstein eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung.
Mit diesem Schritt tritt die Petry Bauzentrum GmbH & Co. KG in eine Phase der Unsicherheit — aber auch der möglichen Neuordnung. Ob das Unternehmen unter der Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters wieder auf einen soliden Kurs gebracht werden kann, hängt nun von einer Vielzahl von Faktoren ab. Für die Region Herborn wäre ein Fortbestand des Bauzentrums ein wichtiges Signal, dass auch in schwierigen Zeiten der Wille zur Erneuerung und zum Erhalt gewachsener Strukturen besteht.
Amtsgericht Idar-Oberstein – Insolvenzgericht
27. Juni 2025