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Ein Wendepunkt für die HanseGarnelen AG

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 28 IN 54/25 

Mit Beschluss vom 27. Juni 2025 hat das Amtsgericht Itzehoe im Verfahren 28 IN 54/25 eine entscheidende Maßnahme über die Zukunft der HanseGarnelen AG getroffen. Das Unternehmen mit Sitz in der Herrenweide 6 in Glückstadt, vertreten durch Vorstand Rupert Baur, gehört zu den bekannten Namen in der norddeutschen Aquakultur-Branche und hat sich auf die Zucht hochwertiger Garnelen spezialisiert.

Doch nun steht der Betrieb an einem kritischen Scheideweg: Angesichts wirtschaftlicher Schwierigkeiten sah sich das Unternehmen gezwungen, ein Insolvenzeröffnungsverfahren zu beantragen. Um eine ungeordnete Verschlechterung der Vermögenslage zu verhindern, ordnete das Amtsgericht Itzehoe die vorläufige Insolvenzverwaltung an.

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Berend Böhme aus Bremen eingesetzt. Ab sofort liegt es in seinen Händen, die finanzielle Lage der HanseGarnelen AG zu sichern und zu prüfen, ob eine Sanierung realistisch ist oder ob eine geordnete Abwicklung unvermeidbar wird.

Die Anordnung bedeutet: Die HanseGarnelen AG darf ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters keine Verfügungen über ihr Vermögen mehr treffen. Alle finanziellen Schritte und betrieblichen Entscheidungen unterliegen der Aufsicht und Zustimmung des Verwalters, der zugleich dafür sorgt, dass die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben.

Für Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner ist dies ein Signal der Unsicherheit, aber auch ein möglicher Lichtblick: Mit der vorläufigen Verwaltung besteht die Chance, dass vorhandene Werte erhalten und möglicherweise eine Perspektive für eine Fortführung gefunden werden kann.

Die HanseGarnelen AG hat das Recht, gegen diese Entscheidung innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

In den kommenden Wochen wird sich entscheiden, ob sich für die HanseGarnelen AG ein neuer Kurs abzeichnet — oder ob die Erfolgsgeschichte norddeutscher Garnelenzucht an diesem Punkt enden muss.

Amtsgericht Itzehoe – Insolvenzgericht
27. Juni 2025

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