Aktenzeichen: 94 IN 31/25
Für die Auto-Wirges UG (haftungsbeschränkt) hat das Amtsgericht Neumünster am 27. Juni 2025 um 09:30 Uhr einen entscheidenden Schritt zur Sicherung des Unternehmensvermögens eingeleitet: Es wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 24934 KI eingetragene Gesellschaft mit Sitz in der Auf dem Hasenkrug 6, 24321 Lütjenburg, wird von Geschäftsführer Daniel Wirges geleitet. Ziel der Anordnung ist es, das Schuldnervermögen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden ist.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marcus Janca, Rathausplatz 11, 24558 Henstedt-Ulzburg, bestellt. Er ist erreichbar unter Tel.: 04193 75334-0, Fax: 04193 75334-10.
Ab sofort gilt: Verfügungen der Auto-Wirges UG sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies betrifft ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen, sodass Forderungen nur noch unter seiner Aufsicht beglichen oder eingezogen werden dürfen.
Mit dieser Maßnahme wird der Grundstein gelegt, um das noch vorhandene Vermögen zu sichern und eine mögliche Sanierung oder geordnete Abwicklung vorzubereiten. Ob dem Unternehmen ein Neustart gelingt, wird sich erst im weiteren Verlauf zeigen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist beim Amtsgericht Neumünster, Boostedter Straße 26, 24534 Neumünster, einzureichen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder die wirksame öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Entscheidend ist, welches Ereignis zuerst eintritt.
Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden – auch bei jedem anderen Amtsgericht möglich, jedoch muss der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Neumünster sichergestellt sein. Die Beschwerde ist von der beschwerdeführenden Person oder ihrem Bevollmächtigten zu unterzeichnen und muss die angefochtene Entscheidung genau bezeichnen sowie ausdrücklich erklären, dass Beschwerde eingelegt wird.
Eine Einreichung als elektronisches Dokument ist möglich, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist und über einen sicheren Übermittlungsweg wie das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht wird. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.
Nähere Hinweise hierzu finden sich in der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) und auf www.justiz.de.
Mit dieser Entscheidung steht die Auto-Wirges UG vor der schwierigen Aufgabe, unter Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters zu prüfen, ob ein Weg aus der Krise möglich ist.
Amtsgericht Neumünster – Insolvenzgericht – 27.06.2025