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Sommermärchen-Prozess: DFB wegen Steuerhinterziehung verurteilt

Elionas2 (CC0), Pixabay

Im langjährigen Prozess um undurchsichtige Finanzströme rund um die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 hat das Landgericht Frankfurt den Deutschen Fußball-Bund (DFB) nun offiziell der Steuerhinterziehung für schuldig befunden. Der DFB wurde zu einer Geldstrafe von über 100.000 Euro verurteilt.

Am 34. und letzten Verhandlungstag sprach die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler das Urteil. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine Zahlung, die der DFB als Ausgabe für eine angebliche WM-Eröffnungsgala deklarierte – eine Veranstaltung, die nachweislich nie stattgefunden hat. Die Staatsanwaltschaft warf dem Verband vor, rund 2,7 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben und hatte ursprünglich eine Strafe in Höhe von 270.000 Euro gefordert.

Die Verteidigung hingegen hatte auf Freispruch plädiert und bestritten, dass ein vorsätzliches Fehlverhalten vorliege. Das Gericht kam dieser Argumentation nur teilweise nach – und setzte eine niedrigere Geldstrafe fest.

Das Verfahren gilt als einer der größten und langwierigsten Justizfälle in der Geschichte des deutschen Sports. Es zog sich über fast zehn Jahre hin und erregte immer wieder öffentliches Aufsehen unter dem Stichwort „Sommermärchen-Affäre“ – eine Anspielung auf das sportlich glanzvolle, aber finanziell dubiose Turnier von 2006.

Von den ursprünglich drei beschuldigten DFB-FunktionärenTheo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt – war zum Zeitpunkt des Urteils niemand mehr auf der Anklagebank. Ihre Verfahren waren zuvor gegen Zahlung von Geldauflagen eingestellt worden: Zwanziger zahlte 10.000 Euro, Niersbach 25.000 Euro, Schmidt 65.000 Euro.

Mit dem Urteil endet ein Verfahren, das nicht nur den DFB, sondern auch das öffentliche Vertrauen in den deutschen Fußball erschüttert hat – ein bitterer Nachhall für das „Sommermärchen“, das einst für ein ganz anderes Kapitel stand.

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