Aktenzeichen: IN 150/25
Im Zuge wirtschaftlicher Turbulenzen hat das Amtsgericht Passau am 24. Juni 2025 um 13:00 Uhr die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen der AUTO-FENZL GmbH erlassen. Das Unternehmen mit Sitz in der Pufferholzweg 20 in 94051 Hauzenberg wird im Handelsregister des Amtsgerichts Passau unter der Nummer HRB 3535 geführt und von Geschäftsführer Tobias Fenzl vertreten.
Die Maßnahme dient der Sicherung des Schuldnervermögens gemäß § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO) und wurde notwendig, um nachteilige Veränderungen an der Vermögensmasse zu verhindern. Der Schritt ist zugleich ein Signal an Gläubiger und Geschäftspartner, dass geordnete und rechtlich überwachte Schritte zur Klärung und gegebenenfalls Sanierung der Unternehmenslage eingeleitet worden sind.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Christina Koller mit Kanzleisitz in der Bahnhofstraße 40, 94032 Passau, bestellt. Sie ist unter der Telefonnummer +49 (851) 98693920 sowie per E-Mail unter info@inso-koller.de erreichbar. Ihre Aufgabe ist es, das Vermögen der AUTO-FENZL GmbH unter strenger Aufsicht zu sichern und die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für ein mögliches Hauptinsolvenzverfahren zu prüfen.
Besonders zu beachten ist: Die Geschäftsführung der Schuldnerin darf ab sofort keine wirksamen Verfügungen über das Vermögen des Unternehmens mehr treffen, ohne zuvor die Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin einzuholen. Dies betrifft ausdrücklich auch die Einziehung offener Forderungen, die fortan nur unter Aufsicht zulässig ist. Diese Maßnahme soll Transparenz schaffen und zugleich verhindern, dass die Insolvenzmasse weiter geschmälert wird.
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde zulässig. Sie muss binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Passau eingereicht werden. Der Fristbeginn richtet sich nach der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
Die Einreichung von Rechtsbehelfen kann auch auf elektronischem Weg erfolgen, sofern die gesetzlichen Anforderungen wie etwa eine qualifizierte elektronische Signatur erfüllt sind. Für juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie bestimmte Berufsgruppen ist die elektronische Einreichung sogar verpflichtend.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung steht die AUTO-FENZL GmbH nun an einem entscheidenden Wendepunkt. Das gerichtliche Verfahren eröffnet dem Unternehmen die Möglichkeit, unter externer Aufsicht eine geordnete Klärung der wirtschaftlichen Situation anzustreben. Die kommenden Wochen werden maßgeblich darüber entscheiden, ob sich Perspektiven für eine nachhaltige Restrukturierung ergeben.
Amtsgericht Passau, 24. Juni 2025