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Insolvenzantrag der 24seven Holding GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 150/25

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der 24seven Holding GmbH, ansässig in der Jakob-Oswald-Straße 26, 92289 Ursensollen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Amberg unter HRB 7071, hat das Amtsgericht Amberg – Insolvenzgericht – mit Beschluss vom 18. Juni 2025 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt.

Die Schuldnerin wurde im Verfahren vertreten durch ihren Geschäftsführer Mirko Krämer. Als Verfahrensbevollmächtigter trat Rechtsanwalt Hans Müller, Bahnhofstraße 17–19, 97353 Wiesentheid, unter dem Geschäftszeichen 101/25 auf.

Hintergrund der Entscheidung:

Das Gericht stellte fest, dass die 24seven Holding GmbH über kein ausreichendes Vermögen verfügt, um die Mindestkosten für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens zu decken. Diese beinhalten insbesondere die Vergütung eines Insolvenzverwalters und die Gerichtskosten. Da diese Voraussetzung zwingend für die Verfahrenseröffnung ist (§ 26 InsO), wurde der Antrag auf Eröffnung abgewiesen.

Bedeutung für Gläubiger und Beteiligte:

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags endet das Verfahren ohne gerichtliche Abwicklung der Verbindlichkeiten. Es wird kein Insolvenzverwalter bestellt, und Gläubiger erhalten keine Möglichkeit zur Anmeldung ihrer Forderungen im Rahmen eines Verteilungsverfahrens. Forderungen müssen gegebenenfalls auf zivilrechtlichem Weg außerhalb eines Insolvenzverfahrens weiterverfolgt werden.

Zugleich verliert die Gesellschaft in der Regel auch ihre Handlungsfähigkeit – eine Löschung aus dem Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit (§ 394 FamFG) ist in solchen Fällen möglich.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Beschwerdefrist:
Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung
(maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis gemäß § 9 InsO).

Einreichung:
Bei:

Amtsgericht Amberg – Insolvenzgericht
Paulanerplatz 4
92224 Amberg

Auch eine Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts ist möglich, jedoch muss das Protokoll rechtzeitig beim zuständigen Insolvenzgericht eingehen.

Form:

  • Schriftlich, mit Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Bevollmächtigten

  • Muss die Entscheidung bezeichnen und die Erklärung enthalten, dass gegen sie Beschwerde eingelegt wird

Elektronisch:
Zulässig nur über sichere Übermittlungswege (z. B. EGVP) mit qualifizierter elektronischer Signatur. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.

Weitere Informationen zu den technischen Anforderungen:
www.justiz.de

Fazit:
Mit dem Beschluss vom 18. Juni 2025 ist das Insolvenzverfahren über die 24seven Holding GmbH nicht eröffnet worden. Die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft erlaubt keine geregelte Verfahrensabwicklung – eine Situation, die für Gläubiger besonders bitter ist. Wie es mit der Gesellschaft rechtlich weitergeht, hängt nun vom weiteren Vorgehen des Registergerichts und möglicher Gläubiger ab.

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