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Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung im Verfahren über das Vermögen der IBD Ingenieur Baumanagement Djurkovic GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 8 IN 4/25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IBD Ingenieur Baumanagement Djurkovic GmbH hat das Amtsgericht Offenbach am Main – Insolvenzgericht – am 16. Juni 2025 die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beschlossen.

Die Schuldnerin mit Sitz Dieselstraße 10, 63165 Mühlheim, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter HRB 50941 eingetragen. Gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft ist der Geschäftsführer Herr Zvonko Djurkovic, wohnhaft in Hanau, Spessartstraße 14.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage der Schuldnerin wurde gemäß §§ 21, 22 InsO die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet.

Zustimmungsvorbehalt:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab dem Zeitpunkt der Anordnung nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Dies betrifft sämtliche Vermögenswerte der Schuldnerin und schließt insbesondere auch den Einzug von Außenständen und die Verfügung über Konten ein. Ohne vorherige Zustimmung der Verwalterin sind derartige Rechtsgeschäfte unwirksam.

Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin:
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Frau Rechtsanwältin Petra Heidenfelder bestellt. Sie ist tätig bei der Kanzlei Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main.
Telefon: 069-6897476-12
Fax: 069-6897476-20

Akteneinsicht:
Der vollständige Beschluss mit sämtlichen Anordnungen sowie der Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main eingesehen werden.

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