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Insolvenzantrag der LA Holding GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3 IN 283/25

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der LA Holding GmbH hat das Amtsgericht Stuttgart am 20. Mai 2025 eine Entscheidung getroffen.

Die LA Holding GmbH, ansässig in der Königstraße 27, 70173 Stuttgart, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 785535 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird die Gesellschaft durch den geschäftsführenden Gesellschafter Herrn Lennard Arand.

Mit dem eingereichten Antrag begehrte die Schuldnerin die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen. Das Insolvenzgericht hat diesen Antrag mit Beschluss vom 20. Mai 2025 abgelehnt, da kein die Kosten des Insolvenzverfahrens deckendes Vermögen (sogenannte Masse) vorhanden ist. In der Folge wird das Verfahren nicht eröffnet und keine Insolvenzverwaltung eingesetzt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei folgendem Gericht einzulegen:

Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart

Die Frist beginnt entweder mit Verkündung der Entscheidung, mit deren Zustellung oder, bei öffentlicher Bekanntmachung, zwei Tage nach Veröffentlichung gemäß § 9 InsO auf der Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts zu erklären. Für den fristgerechten Eingang der Beschwerde ist ausschließlich der Eingang bei dem zuständigen Amtsgericht Stuttgart maßgeblich. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht erforderlich, jedoch ist die Beschwerdeschrift eigenhändig zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Rechtsbehelfe können ebenfalls in elektronischer Form eingereicht werden. Die Übermittlung per E-Mail ist jedoch ausgeschlossen. Details zur elektronischen Einreichung sind auf der Internetseite www.ejustice-bw.de abrufbar. Schriftlich einzureichende Anträge von Rechtsanwälten, Notaren, Behörden oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind grundsätzlich als elektronisches Dokument zu übermitteln.

Der Beschluss wurde am 20. Mai 2025 durch das Amtsgericht Stuttgart – Insolvenzgericht – erlassen.

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