Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Klage gegen die Sparkasse KölnBonn eingereicht. Hintergrund ist, dass die Bank Gebühren einseitig erhöht oder neu eingeführt hat, ohne dass die Kunden dem aktiv zugestimmt hätten. Die Klage wurde als Musterfeststellungsklage beim zuständigen Gericht eingereicht und soll klären, ob dieses Vorgehen zulässig war – und ob betroffene Kunden gegebenenfalls Geld zurückfordern können.
Worum geht es?
In den vergangenen Jahren haben viele Bankkunden Gebührenerhöhungen oder neue Entgelte auf ihren Kontoauszügen festgestellt, obwohl sie dafür keine ausdrückliche Zustimmung gegeben haben. Die Sparkasse KölnBonn stützte sich dabei auf das sogenannte Zustimmungsprinzip durch Schweigen: Wer auf die Information über die Änderungen nicht reagierte, galt automatisch als einverstanden.
Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits im April 2021 klargestellt: Schweigen ist keine Zustimmung – zumindest nicht bei Vertragsänderungen, die für den Kunden wirtschaftlich nachteilig sind. Banken dürfen seitdem nicht mehr stillschweigend von Einverständnis ausgehen, wenn es um Gebührenänderungen geht.
Ziel der Klage
Die Verbraucherzentrale möchte mit der Klage erreichen, dass das Gericht die Unwirksamkeit der einseitigen Gebührenerhöhungen bestätigt. Sollte die Klage Erfolg haben, könnten betroffene Kunden Rückzahlungen für unzulässig erhobene Entgelte verlangen. Es geht dabei zum Teil um Beträge in Höhe von mehreren Hundert Euro.
Zugleich soll die Klage ein deutliches Signal an den gesamten Bankensektor senden: Kunden müssen klar und aktiv einer Änderung zustimmen – eine stillschweigende Duldung reicht nicht aus.
Was können Betroffene tun?
Kunden der Sparkasse KölnBonn, die von solchen Gebührenerhöhungen betroffen sind, können sich kostenlos in ein öffentliches Klageregister eintragen lassen, sobald dieses beim Bundesamt für Justiz eröffnet ist. Sie nehmen damit an der Musterfeststellungsklage teil – ohne eigenes Prozessrisiko. Der vzbv führt das Verfahren stellvertretend für alle Beteiligten.
Fazit
Mit der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse KölnBonn bringt der vzbv ein zentrales Verbraucherschutzthema vor Gericht. Sollte das Vorgehen der Bank für unzulässig erklärt werden, wäre das ein Rückenwind für Millionen Bankkunden in Deutschland, die ebenfalls von stillschweigenden Gebührenerhöhungen betroffen sind.