Aktenzeichen: 66 IN 27/25
Am 28. Mai 2025 um 16:25 Uhr wurde durch das Amtsgericht Norderstedt ein bedeutender Beschluss im Rahmen des Insolvenzrechts gefasst: Zur Sicherung des Vermögens der Sorgenfrei-Holzbau GmbH & Co. KG, einer traditionsreichen Bauunternehmung mit Sitz in Rohlstorf, wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, drohende nachteilige Veränderungen des Schuldnervermögens zu verhindern und die Voraussetzungen für ein mögliches Insolvenzverfahren zu schaffen.
Die Schuldnerin wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die SORGENFREI DACH GmbH, vertreten, welche wiederum durch ihre Geschäftsführerin Nicole Sorgenfrei, geborene Dommasch, repräsentiert wird. Eingetragen ist das Unternehmen unter der Handelsregisternummer HRA 12430 KI beim Amtsgericht Kiel.
Im Rahmen des Beschlusses wurde die Hamburger Rechtsanwältin Kathrin Schmidtmadel, Donnerstraße 10, 22763 Hamburg, zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Sie ist ab sofort befugt und verpflichtet, die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens zu sichern und zu prüfen, inwiefern ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden kann.
Ein zentraler Bestandteil des Beschlusses ist die Einschränkung der Verfügungsgewalt der Schuldnerin: Ab sofort sind alle finanziellen und rechtlichen Verfügungen – einschließlich der Einziehung von Außenständen – nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Gläubigerinteressen und soll verhindern, dass durch eigenmächtiges Handeln der Geschäftsführung Vermögenswerte gefährdet oder verschoben werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen ab dem Zeitpunkt der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung auf der Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Norderstedt, Rathausallee 80, 22846 Norderstedt einzulegen und kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erfolgen. Eine anwaltliche Vertretung ist dabei nicht zwingend erforderlich.
Für juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie weitere institutionelle Beteiligte gilt, dass Rechtsbehelfe ausschließlich in elektronischer Form übermittelt werden dürfen, sofern keine technischen Hinderungsgründe bestehen. Die Details zu sicheren Übermittlungswegen, qualifizierten elektronischen Signaturen und den gesetzlichen Anforderungen für elektronische Dokumente sind in der Zivilprozessordnung (§ 130a ZPO) sowie in der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geregelt.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung steht der Sorgenfrei-Holzbau GmbH & Co. KG eine kritische Phase bevor. Das gerichtliche Verfahren eröffnet jedoch auch die Möglichkeit zur Restrukturierung und zur geordneten Klärung der finanziellen Lage unter juristischer Aufsicht.
Amtsgericht Norderstedt – Insolvenzgericht –
Datum: 28. Mai 2025