Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 22. April 2025 per Bescheid angeordnet, dass Celil Begit seine Kreditvergabe sofort einstellen und bestehende Darlehensverträge ordnungsgemäß abwickeln muss. Hintergrund: Begit verfügt nicht über die erforderliche Genehmigung nach § 32 Abs. 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG), die für das gewerbliche Kreditgeschäft verpflichtend ist.
Der Immobilienvermittler hatte im Rahmen seiner Vermarktungstätigkeit Darlehen an Käufer zur Finanzierung von Erwerbsnebenkosten angeboten. Diese Praxis stuft die BaFin als erlaubnispflichtiges Kreditgeschäft ein – ohne gültige Lizenz ein klarer Verstoß gegen das Finanzaufsichtsrecht.
Begit wurde daher verpflichtet, seine Angebote sofort zu beenden und bestehende Verträge im Rahmen der vertraglich vorgesehenen Kündigungsregeln aufzulösen. Der Bescheid ist mit sofortiger Wirkung vollziehbar, jedoch noch nicht rechtskräftig.
Betroffene Darlehensnehmer sollten zeitnah rechtlichen Rat einholen, um mögliche Rückforderungsansprüche zu prüfen und ihre vertragliche Situation zu klären.