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Celil Begit (Tuttlingen): BaFin untersagt unerlaubtes Kreditgeschäft
Interview mit Rechtsanwalt Michael Iwanow (Cramer Rechtsanwälte, Dresden): Was betroffene Verbraucher nach dem Handelswiss-Betrugsfall tun sollten
Warnung vor betrügerischer Website handelswiss1.com – Identitätsmissbrauch durch angebliche Handel Swiss-Unternehmen

Interview mit Rechtsanwalt Michael Iwanow (Cramer Rechtsanwälte, Dresden): Was betroffene Verbraucher nach dem Handelswiss-Betrugsfall tun sollten

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay

Redaktion: Herr Iwanow, die BaFin warnt aktuell vor der Website handelswiss1.com, über die ohne Genehmigung Finanz- und Kryptodienstleistungen angeboten wurden – und das unter falscher Identität. Was bedeutet das für Verbraucher, die dort investiert haben?

Michael Iwanow: Die Warnung der BaFin ist eindeutig: Hier handelt es sich sehr wahrscheinlich um einen Fall von Identitätsmissbrauch und illegalem Anbieten von Finanzdienstleistungen. Wer dort investiert hat, sollte davon ausgehen, Opfer eines Betrugs geworden zu sein – und entsprechend handeln.

Redaktion: Was raten Sie Betroffenen als erste Schritte?

Michael Iwanow: Ganz wichtig ist, jetzt nicht in Schockstarre zu verfallen. Zuerst sollte man sämtliche Unterlagen sichern: Kontoauszüge, Zahlungsnachweise, Korrespondenzen, Screenshots von der Website. Danach sollte man unverzüglich Strafanzeige bei der Polizei erstatten – am besten bei der zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität. Parallel empfehle ich, einen im Kapitalanlagerecht erfahrenen Rechtsanwalt einzuschalten, um mögliche zivilrechtliche Ansprüche zu prüfen.

Redaktion: Gibt es überhaupt Chancen, verlorenes Geld zurückzubekommen?

Michael Iwanow: Das ist leider von vielen Faktoren abhängig. Oft sind die Täter international organisiert, nutzen Strohmänner und Briefkastenfirmen. Dennoch gibt es Möglichkeiten: In einigen Fällen können wir versuchen, über zivilrechtliche Wege an Zahlungsdienstleister oder involvierte Banken heranzutreten – mit dem Ziel, eingefrorene Gelder zurückzuholen oder Auskunftsansprüche geltend zu machen. Auch gegen Vermittler oder sogenannte „Affiliate“-Partner bestehen manchmal Regressmöglichkeiten.

Redaktion: In diesem Fall wird sogar mit falschen Zulassungen der FCA und CySEC geworben. Ist das eine gängige Masche?

Michael Iwanow: Absolut. Identitätsmissbrauch bei dubiosen Online-Plattformen ist ein bekanntes Muster. Dabei werden bekannte Finanzinstitute, deren Namen Vertrauen schaffen sollen, einfach missbräuchlich genannt. Viele Verbraucher fühlen sich dadurch in falscher Sicherheit. Umso wichtiger ist es, bei derartigen Angeboten unbedingt direkt bei der BaFin oder der jeweiligen ausländischen Aufsichtsbehörde zu prüfen, ob es sich um eine echte Lizenz handelt.

Redaktion: Gibt es aus Ihrer Sicht rechtliche Möglichkeiten, auch gegen Dritte vorzugehen – etwa Plattformen oder Werbepartner?

Michael Iwanow: Ja, das prüfen wir regelmäßig. Wenn etwa Social-Media-Plattformen, Vergleichsportale oder Influencer solche Angebote wissentlich verbreitet haben, könnte das haftungsrechtlich relevant sein. Auch Zahlungsdienstleister, die verdächtige Transaktionen ohne hinreichende Kontrolle abgewickelt haben, können unter Umständen in die Pflicht genommen werden. Hier kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an – aber es lohnt sich, genau hinzuschauen.

Redaktion: Und was kann man präventiv tun, um nicht auf solche Anbieter hereinzufallen?

Michael Iwanow: Grundregel Nummer eins: Misstrauen ist keine Schwäche, sondern ein Schutzmechanismus. Versprechungen wie „sichere Renditen“, „garantierter Gewinn“ oder „automatisierter Krypto-Handel“ sollten sofort skeptisch machen. Zudem sollte man immer prüfen, ob der Anbieter bei der BaFin registriert ist – die Unternehmensdatenbank ist öffentlich zugänglich. Und ganz wichtig: Keine Überweisungen auf ausländische Konten mit dubiosen Betreffzeilen tätigen.

Redaktion: Ihr Fazit für geschädigte Anleger?

Michael Iwanow: Wer investiert hat, sollte den Schaden dokumentieren, rechtlich prüfen lassen und konsequent Anzeige erstatten. Jeder Tag zählt. Wir bei Cramer Rechtsanwälte beraten regelmäßig Betroffene solcher Fälle und unterstützen sie dabei, ihre Ansprüche durchzusetzen – sowohl gegenüber den Tätern als auch gegenüber möglichen Erfüllungsgehilfen im System.

Redaktion: Vielen Dank, Herr Iwanow, für das Gespräch und Ihre Einschätzungen.

Michael Iwanow: Ich danke Ihnen – und hoffe, dass Betroffene sich schnell Hilfe holen. Je früher, desto besser.

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