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Bürgergeld: Große Vision, kleiner Stolperstein – oder wie man mit besten Absichten elegant scheitert

moerschy (CC0), Pixabay

Mit einem Gesichtsausdruck zwischen Bedauern und staatsmännischer Selbstverklärung trat der ehemalige Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor die Kameras der ARD, um – man höre und staune – Fehler einzuräumen. Natürlich nur in „begrenztem Umfang“, denn wir wollen die Sache ja nicht dramatisieren. Immerhin geht es um das Bürgergeld, jene glanzvolle Reform, die einst als Befreiungsschlag gegen das leidige Hartz-IV-Stigma angekündigt wurde – und heute eher wie ein Verwaltungsfehler mit Marketingabteilung wirkt.

„Da ist nicht alles gut gelaufen“, sagte Heil mit der Lakonik eines Mannes, der ein umgekipptes Glas Wasser kommentiert – und nicht eine soziale Reform, die eigentlich Gerechtigkeit bringen sollte, jetzt aber zunehmend wie ein staatlich organisiertes Missverständnis daherkommt.

Heil, der das Arbeitsministerium immerhin sieben Jahre lang mit ruhiger Hand und ambitioniertem Vokabular führte, verabschiedete sich aus dem Amt mit einem Hauch Wehmut, jedoch – ganz staatsmännisch – ohne Bitterkeit. Natürlich nicht. Schließlich kann man auch ein wenig enttäuscht und trotzdem zufrieden mit sich selbst sein, wenn man eine der größten sozialpolitischen Neuerungen der letzten Jahre „nur ein bisschen“ in den Sand gesetzt hat.

Zum Bürgergeld selbst äußerte sich Heil fast poetisch: Er habe gehofft, damit „die elende Debatte um Grundsicherung ein bisschen zu entgiften“. Ein nobles Ziel – doch statt eines reinigenden Medikaments wirkte das Bürgergeld eher wie ein Placebo mit Nebenwirkungen. Die Debatte ist weder entgiftet noch beruhigt, sondern hat sich lediglich in neue Grabenkämpfe verlagert – zwischen „Leistung muss sich lohnen“-Predigern und „soziale Gerechtigkeit jetzt“-Verfechtern.

Aber gut – Hoffnung ist schließlich das Letzte, was stirbt. Und vielleicht bekommt man in ein paar Jahren ja wieder eine Chance. Mit einer neuen Reform, einem neuen Namen und – wer weiß – wieder ganz neuen Fehlern im „begrenzten Umfang“.

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