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Betreff
Nahezu vollständiger Zahlungsausfall gegenüber den Anlegern der Vermögensanlage. -
Name des Veröffentlichungspflichtigen einschließlich seiner Anschrift
Emittentin: ProReal Europa 10 GmbH
Anschrift: Dornhofstraße 100, 63263 Neu-Isenburg -
Bezeichnung der Vermögensanlagen, Verkaufsprospekt und Prospektaufstellung
Bezeichnung der Vermögensanlage: ProReal Europa 10
Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes: 08.06.2021
Datum der Veröffentlichung des Verkaufsprospekts: 17.06.2021 -
Veröffentlichungspflichtige Tatsache gemäß § 11a Abs. 1 VermAnlG
Im Insolvenzverfahren der einzigen Darlehensnehmerin der Emittentin ist der Versuch gescheitert, die der Darlehensnehmerin gehörenden Forderungen gegen verschiedene Projektgesellschaften zu veräußern. Der potenzielle Investor zeigte kein Interesse an dem Erwerb zu den von dem Sachwalter angebotenen Bedingungen. Die Emittentin hat daher ihre Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren zurückgezogen und die gegen die Darlehensnehmerin bestehenden Forderungen direkt an diesen Investor veräußert. Dies ermöglicht es der Emittentin, sicherzustellen, dass die Anleger voraussichtlich bis Mitte 2027 einen Teil ihres investierten Kapitals zurückerhalten. Aus dem Forderungsverkauf wird die Emittentin Erlöse in Höhe von mindestens EUR 10.779.394,00 erzielen, die die ursprünglich erwarteten Beträge im Insolvenzverfahren oder bei Fortführung des Insolvenzverfahrens übersteigen.
Aufgrund des Forderungsverkaufs wird die Emittentin keine weiteren Einnahmen erzielen und voraussichtlich weniger als 5% des Nominalbetrags der Vermögensanlage an die Anleger auszahlen können. Zahlungen auf bereits entstandene oder noch entstehende Zinsansprüche der Anleger können nicht geleistet werden.
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Datum des Eintritts der zugrunde liegenden Umstände
Der Kaufvertrag über die Forderung der Emittentin gegenüber ihrer einzigen Darlehensnehmerin wurde am 14.03.2025 geschlossen. -
Auswirkungen der Tatsache auf den Emittenten und die Vermögensanlage
Die Emittentin hat nahezu sämtliche Erlöse aus der Emission der Vermögensanlage als Darlehen an ihre einzige Darlehensnehmerin vergeben. Weitere Auswirkungen sind unter Nummer 4 beschrieben. -
Erklärung zur Beeinträchtigung der Erfüllung der Verpflichtungen
Die Emittentin wird aufgrund des gescheiterten Verkaufs und der unzureichenden Einnahmen nicht in der Lage sein, die vereinbarten Zahlungen an die Anleger in vollem Umfang zu leisten. Details sind bereits unter Nummer 4 enthalten. -
Hinweis
Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Information wird nicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geprüft.
Die Bundesanstalt geht davon aus, dass die Vermögensanlage den Voraussetzungen des § 1 des Vermögensanlagengesetzes entspricht, hat diese Voraussetzungen jedoch nicht erneut geprüft.