Dark Mode Light Mode

BaFin-Mitteilung: Anleger müssen bei ProReal Europa 10 mit fast vollständigem Kapitalverlust rechnen

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 6. Mai 2025 eine Veröffentlichung gemäß § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) bekannt gemacht. Im Mittelpunkt steht die ProReal Europa 10 GmbH mit Sitz in Neu-Isenburg, die ein massives Problem bei der Rückzahlung von Anlegergeldern offenlegen muss.

Fast vollständiger Zahlungsausfall – nur noch Bruchteil des investierten Kapitals wird zurückfließen

Die Emittentin hatte nahezu das gesamte von Anlegern eingesammelte Kapital im Rahmen der Vermögensanlage „ProReal Europa 10“ als Darlehen an eine einzige Darlehensnehmerin vergeben. Diese ist jedoch insolvent. Ein geplanter Verkauf der noch bestehenden Forderungen im Rahmen eines strukturierten Insolvenzplans scheiterte, weil der einzige potenzielle Käufer unter den Bedingungen des Sachwalters kein Interesse zeigte.

In der Folge veräußerte die ProReal Europa 10 GmbH die Forderungen direkt an den Investor, allerdings außerhalb des ursprünglichen Insolvenzplans. Zwar konnte dadurch ein leicht höherer Erlös erzielt werden als unter der Alternative eines fortgesetzten Insolvenzverfahrens – insgesamt rund 10,78 Millionen Euro – doch aus Sicht der Anleger ist das kaum ein Trost.

Weniger als fünf Prozent Rückzahlung – keine Zinsen

Die Emittentin teilt mit, dass sie abgesehen vom Kaufpreis keine weiteren Einnahmen mehr generieren werde. Nach Abzug laufender Kosten bedeutet das: Anleger erhalten voraussichtlich weniger als fünf Prozent ihres ursprünglich investierten Kapitals zurück. Zinszahlungen – weder für die Vergangenheit noch für die Zukunft – sind ausgeschlossen.

Ein Hoffnungsschimmer, wenn überhaupt, besteht darin, dass die Rückzahlung bis Mitte 2027 erfolgen soll – doch ob diese Frist realistisch ist, bleibt ungewiss.

Hintergrund der Maßnahme

Diese Veröffentlichung ist Teil der gesetzlichen Verpflichtung nach § 11a VermAnlG. Sobald Tatsachen bekannt werden, die die Rückzahlungsfähigkeit oder Zinszahlungsfähigkeit einer Vermögensanlage erheblich beeinträchtigen, sind Emittenten verpflichtet, diese unverzüglich und transparent offenzulegen.

Die BaFin weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass sie den Wahrheitsgehalt der Angaben nicht überprüft hat. Anleger sollten sich daher zusätzlich selbst informieren oder rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

Fazit für Anlegerinnen und Anleger:
Die Beteiligung an der Vermögensanlage „ProReal Europa 10“ droht zum finanziellen Desaster zu werden. Rund 95 % des investierten Kapitals sind de facto verloren, Zinszahlungen bleiben vollständig aus. Die Mitteilung der BaFin dient als dringlicher Warnhinweis für betroffene oder interessierte Anleger, sich über die Hintergründe und etwaige rechtliche Schritte aktiv zu informieren.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

FMA verhängt Geldstrafe gegen United Benefit Holding GmbH – Verstöße gegen Prospektvorschriften geahndet

Next Post

ProReal Europa 9: Anleger müssen mit drastischen Verlusten rechnen – BaFin veröffentlicht Warnmeldung