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Betreff
Nahezu vollständiger Zahlungsausfall gegenüber den Anlegern der Vermögensanlage. -
Name des Veröffentlichungspflichtigen einschließlich seiner Anschrift
Emittentin: ProReal Europa 9 GmbH
Anschrift: Dornhofstraße 100, 63263 Neu-Isenburg -
Bezeichnung der Vermögensanlagen, Verkaufsprospekt und Prospektaufstellung
Bezeichnung der Vermögensanlage: ProReal Europa 9
Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes: 01.12.2020
Datum der Veröffentlichung des Verkaufsprospekts: 08.12.2020 -
Veröffentlichungspflichtige Tatsache gemäß § 11a Abs. 1 VermAnlG
Im Insolvenzverfahren der einzigen Darlehensnehmerin der Emittentin ist der Versuch, die der Darlehensnehmerin gehörenden Forderungen gegen verschiedene Projektgesellschaften zu veräußern, gescheitert. Der potenzielle Investor zeigte kein Interesse am Erwerb der Forderungen zu den angebotenen Bedingungen des Sachwalters. Die Emittentin zog daraufhin ihre Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren zurück und veräußerte die Forderungen direkt an den Investor. Nach Einschätzung der Emittentin wird durch diesen Verkauf sichergestellt, dass die Anleger voraussichtlich bis Mitte 2027 einen Teil ihres investierten Kapitals zurückerhalten. Der Erlös aus dem Forderungsverkauf wird mindestens EUR 6.220.606,00 betragen, was die ursprünglich im Insolvenzplan oder bei Fortführung des Insolvenzverfahrens erwarteten Beträge übersteigt.
Aufgrund des Forderungsverkaufs wird die Emittentin keine weiteren Einnahmen erzielen und voraussichtlich weniger als 5% des Nominalbetrags der Vermögensanlage an die Anleger auszahlen können. Zahlungen auf bereits entstandene oder noch entstehende Zinsansprüche sind nicht möglich.
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Datum des Eintritts der zugrunde liegenden Umstände
Der Kaufvertrag über die Forderung der Emittentin gegenüber ihrer einzigen Darlehensnehmerin wurde am 14.03.2025 geschlossen. -
Auswirkungen der Tatsache auf den Emittenten und die Vermögensanlage
Die Emittentin hat nahezu sämtliche Erlöse aus der Emission der Vermögensanlage als Darlehen an ihre einzige Darlehensnehmerin vergeben. Weitere Details siehe unter Punkt 4. -
Erklärung zur Beeinträchtigung der Erfüllung der Verpflichtungen
Aufgrund der unzureichenden Einnahmen aus dem Forderungsverkauf und der hohen laufenden Kosten wird die Emittentin nicht in der Lage sein, die vollen Zahlungen an die Anleger zu leisten. Die Details wurden unter Punkt 4 erläutert. -
Hinweis
Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Information wird nicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geprüft.
Die Bundesanstalt geht davon aus, dass die Vermögensanlage den Voraussetzungen des § 1 des Vermögensanlagengesetzes entspricht und hat diese Voraussetzungen nicht erneut geprüft.