Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat im November 2023 Sammelklage gegen Vodafone Kabel eingereicht – wegen unzulässiger Preiserhöhungen bei laufenden Festnetz- und Internetverträgen. Laut vzbv wurden Kund:innen um 5 Euro monatlich zur Kasse gebeten – ohne rechtliche Grundlage. Jetzt können sich Betroffene der Klage offiziell anschließen.
Worum geht es konkret?
Im Jahr 2023 erhöhte Vodafone bei bestehenden Verträgen die Preise für Festnetz und Internet. Der vzbv hält diese Maßnahme für rechtswidrig und hat deshalb beim Oberlandesgericht Hamm Klage eingereicht. Die mündliche Verhandlung ist auf den 3. Dezember 2025 angesetzt.
Wer kann mitmachen?
Sie können sich der Klage anschließen, wenn:
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Sie Kund:in von Vodafone GmbH, Vodafone West GmbH oder Vodafone Deutschland GmbH sind (nicht Unitymedia/Kabel Deutschland als Altmarke),
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Sie während eines laufenden Vertrags eine Preiserhöhung erhalten haben,
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und die Leistungen Internet und/oder Festnetz betreffen.
Tipp: Prüfen Sie Ihre Telefonrechnung von 2023, um den Vertragspartner zu identifizieren. Wichtig: Das Service Center ist nicht der Vertragspartner!
So machen Sie mit:
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Klage-Check beim vzbv durchführen: Prüfen Sie, ob Ihr Fall zur Klage passt.
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Eintragung ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz: Nur so sind Sie offiziell Teil der Sammelklage.
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Frist beachten: Der 24. Dezember 2025 gilt voraussichtlich als letzter Tag zur An- oder Abmeldung.
Immer informiert bleiben
Sie können auf der Website des vzbv einen News-Alert zur Klage abonnieren und werden automatisch über den Verlauf und wichtige Fristen informiert.
Warum lohnt sich die Teilnahme?
Die neue Abhilfeklage (Sammelklage) ermöglicht es, direkt Schadensersatz oder Rückzahlungen zu erhalten – ohne weiteren individuellen Gerichtsprozess, wie es früher bei Musterfeststellungsklagen nötig war. Ihre Ansprüche verjähren nicht, solange Sie im Klageregister eingetragen sind.
Ich möchte auch mit der Sammelklage mit machen