Aktenzeichen: IN 45/25
Am frühen Morgen des 30. April 2025 um 08:00 Uhr hat das Amtsgericht Kempten (Allgäu) einen bedeutsamen Beschluss im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der baumeister – HAUS + BAD + GARTEN GMBH gefasst. Das Unternehmen mit Sitz in der Lindauer Straße in Kempten, das sich auf den Bau, die Sanierung und Gestaltung von Häusern, Bädern und Gartenanlagen spezialisiert hat, steht fortan unter der Kontrolle eines vorläufigen Insolvenzverwalters.
Ziel der Maßnahme ist es, das vorhandene Schuldnervermögen vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren und geordnete Verhältnisse für das weitere Verfahren zu schaffen. Hierzu wurde gemäß § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Wolfgang Müller aus Kempten bestellt, der künftig die wirtschaftlichen Entscheidungen des Unternehmens überwacht. Insbesondere dürfen keine Verfügungen durch die Geschäftsführung ohne seine ausdrückliche Zustimmung mehr getroffen werden – ein Schritt, der das Unternehmen faktisch unter gerichtliche Aufsicht stellt. Auch die Einziehung offener Forderungen fällt fortan unter diese Zustimmungsbedingung.
Geschäftsführer Hannes Notz steht nun vor der Herausforderung, gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter Lösungen für die finanzielle Stabilisierung des Unternehmens zu finden. Die baumeister GmbH war in der Region Allgäu als Komplettdienstleister rund um Haus und Garten tätig – ein Marktsegment, das zwar beliebt, aber auch stark von wirtschaftlichen Schwankungen und Baukostenentwicklungen abhängig ist.
Gegen den Beschluss können binnen einer Notfrist von zwei Wochen Rechtsmittel in Form der sofortigen Beschwerde eingelegt werden. Diese ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kempten einzureichen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist entweder die Verkündung, die Zustellung oder – wie meist üblich – die öffentliche Bekanntmachung im Insolvenzportal unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Mit diesem Beschluss ist der Weg bereitet für eine mögliche Sanierung oder – sofern keine tragfähige Lösung gefunden wird – eine geordnete Abwicklung des Unternehmens. Der Verlauf des Verfahrens wird über das wirtschaftliche Schicksal des Unternehmens, seiner Mitarbeiter sowie betroffener Gläubiger entscheiden.
Amtsgericht Kempten (Allgäu) – Insolvenzgericht – 30. April 2025