Aktenzeichen: 109 IN 24/25
Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach
Am 24. April 2025, um exakt 14:58 Uhr, hat das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, im Rahmen des laufenden Insolvenzeröffnungsverfahrens eine entscheidende Verfügung getroffen. Im Zentrum der Maßnahmen steht die Audimus Consulting GmbH, mit Sitz in der Vogelstraße 22, 66578 Schiffweiler. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter der Nummer HRB 106870 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch den Gesellschafter Herrn Christian Frisch.
Auf Grundlage der §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung wurde der Saarbrücker Rechtsanwalt Jochen Eisenbeis, ansässig in der Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit dieser Anordnung wird dem Unternehmen ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Das bedeutet: Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das gesamte Vermögen der Audimus Consulting GmbH, einschließlich des Rechts zur Einziehung von Bankguthaben und sonstigen Forderungen, geht mit sofortiger Wirkung auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Diese Maßnahme dient dem Schutz der Gläubigerinteressen und der Sicherung der Insolvenzmasse, während die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens einer genauen Prüfung unterzogen werden. Für sämtliche Schuldner der Audimus Consulting GmbH gilt fortan, dass Zahlungen ausschließlich unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung zu leisten sind, wie es § 23 Absatz 1 Satz 3 InsO ausdrücklich verlangt.
Mit dieser Verfügung hat das Amtsgericht Saarbrücken einen bedeutsamen Schritt eingeleitet, der über die Zukunft der Audimus Consulting GmbH entscheiden wird. Ob ein Neustart unter Aufsicht möglich ist oder ein geregelter Abwicklungsprozess folgt, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.
Amtsgericht Saarbrücken, 24. April 2025