Die Trost & Witt Invest GmbH befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Pinneberg ordnete am 18. September 2026 um 11.30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Gesellschaftsvermögens an. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 71 IN 242/26 geführt.
Die Gesellschaft hat ihren Firmensitz in der Vogt Schmidt Straße 8 d in 25462 Rellingen und ist beim Registergericht Hamburg unter der Handelsregisternummer HRB 167765 eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch die Geschäftsführer Janina Ellen Sari und Dennie Alexander Trost.
Die Gesellschaft hat die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt. Als Verfahrensbevollmächtigte sind die LWS Rechtsanwälte Partnerschaft mbB aus Hamburg benannt.
Die Trost & Witt Invest GmbH ist in verschiedenen Bereichen der Immobilienwirtschaft tätig. Zum Unternehmensgegenstand gehören der Kauf, die Verwaltung, die Entwicklung und der Handel mit Immobilien.
Die Gesellschaft konnte damit grundsätzlich Grundstücke, Wohngebäude oder Gewerbeimmobilien erwerben, wirtschaftlich weiterentwickeln, verwalten und wieder veräußern. Welche Immobilien sich zuletzt im Eigentum des Unternehmens befanden, geht aus der Insolvenzbekanntmachung nicht hervor.
Zum Geschäftsfeld gehören außerdem Hausmeisterdienste und Verwaltungstätigkeiten für Wohn und Geschäftsimmobilien. Dabei kann es beispielsweise um die technische und organisatorische Betreuung von Gebäuden, die Koordination von Dienstleistern sowie die Bearbeitung laufender Verwaltungsaufgaben gehen.
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft Büromanagementdienstleistungen für andere Immobilienunternehmen an. Weitere Tätigkeitsbereiche sind Makler und Vermittlungsleistungen innerhalb der Immobilien und Finanzwirtschaft.
Welche Immobilien, Verwaltungsbestände, Makleraufträge oder Finanzvermittlungen derzeit betroffen sind, wird in der gerichtlichen Veröffentlichung nicht mitgeteilt. Ebenso fehlen Angaben zu laufenden Kaufverträgen, Mietverhältnissen oder Projektentwicklungen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Amtsgericht Rechtsanwalt Béla Knof aus Hamburg. Seine Aufgabe besteht zunächst darin, das vorhandene Vermögen der Gesellschaft zu sichern und nachteilige Veränderungen bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag zu verhindern.
Die Geschäftsführung bleibt grundsätzlich im Amt. Verfügungen über das Vermögen der Trost & Witt Invest GmbH sind jedoch nur noch wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter ihnen zustimmt.
Diese Einschränkung gilt ausdrücklich auch für die Einziehung offener Forderungen. Mieter, Käufer, Auftraggeber oder andere Personen, die der Gesellschaft noch Geld schulden, sollten deshalb vor einer Zahlung klären, an wen diese wirksam zu leisten ist.
Für Mieter bedeutet die Anordnung nicht, dass bestehende Mietverträge automatisch beendet werden. Auch Verwaltungs und Hausmeisterverträge bestehen grundsätzlich fort, solange sie nicht wirksam beendet oder anderweitig geregelt werden. Bei Mietzahlungen sollte jedoch auf mögliche neue Zahlungsanweisungen des vorläufigen Insolvenzverwalters geachtet werden.
Für Käufer, Verkäufer und Auftraggeber könnten außerdem Anzahlungen, Maklerprovisionen, Kautionen, offene Abrechnungen oder noch nicht abgeschlossene Immobiliengeschäfte von Bedeutung sein. Ob solche Ansprüche bestehen, lässt sich dem Beschluss nicht entnehmen.
Die vorläufige Insolvenzverwaltung bedeutet noch nicht, dass das reguläre Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde. Zunächst werden die wirtschaftliche Lage, vorhandene Immobilien, Beteiligungen, Forderungen und Verbindlichkeiten geprüft. Dabei wird auch untersucht, ob genügend Vermögen für die Verfahrenskosten vorhanden ist und ob eine Fortführung oder Sanierung möglich erscheint.
Zur Höhe der Schulden, zur Zahl der Gläubiger und Beschäftigten sowie zu den Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten enthält die Bekanntmachung keine Angaben. Eine Einstellung des Geschäftsbetriebs wurde vom Amtsgericht Pinneberg nicht angeordnet.