Das Amtsgericht Wuppertal hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der MAXIMAL INVEST Verwaltungs GmbH mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung erging am 11. September 2026. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 504 IN 78/26 geführt.
Die Gesellschaft hat ihren Firmensitz am Falkenberg 17 in 42859 Remscheid und ist beim Amtsgericht Wuppertal unter der Handelsregisternummer HRB 19184 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Thomas Kottsieper.
Der Insolvenzantrag wurde von der MAXIMAL INVEST Verwaltungs GmbH selbst gestellt. Er ging am 28. April 2026 beim Amtsgericht Wuppertal ein. Nach einer mehrmonatigen Prüfung lehnte das Gericht die Eröffnung des Verfahrens mangels Masse ab.
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Darüber hinaus kann die MAXIMAL INVEST Verwaltungs GmbH bei Handelsgesellschaften die persönliche Haftung und die Geschäftsführung übernehmen.
Eine solche Gesellschaft wird häufig als persönlich haftende Gesellschafterin einer GmbH und Co. KG eingesetzt. Sie übernimmt dann regelmäßig die Vertretung und Leitung der Kommanditgesellschaft. Die persönliche Haftung trifft dabei grundsätzlich die Verwaltungs GmbH mit ihrem Gesellschaftsvermögen.
Welche Beteiligungen die MAXIMAL INVEST Verwaltungs GmbH tatsächlich hielt und bei welchen Handelsgesellschaften sie die Geschäftsführung oder persönliche Haftung übernommen hatte, geht aus der Insolvenzbekanntmachung nicht hervor.
Sollte die Gesellschaft als einzige persönlich haftende Gesellschafterin einer Kommanditgesellschaft tätig sein, kann ihre wirtschaftliche und rechtliche Situation auch für diese Gesellschaft von Bedeutung sein. Ob solche Verbindungen aktuell bestehen, wird im Beschluss nicht mitgeteilt.
Das Amtsgericht wies den Eigenantrag mangels Masse ab. Dies bedeutet, dass das vorhandene und voraussichtlich verwertbare Vermögen nicht ausreichte, um zumindest die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu bezahlen. Dazu gehören insbesondere die Gerichtskosten und die Vergütung eines Insolvenzverwalters.
Die Abweisung mangels Masse bedeutet nicht, dass bestehende Verbindlichkeiten oder Forderungen erloschen sind. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, gibt es jedoch keinen Insolvenzverwalter, der Gesellschaftsanteile, offene Forderungen oder andere Vermögenswerte erfasst und nach den gesetzlichen Regeln zugunsten der Gläubiger verwertet.
Für mögliche Beteiligungsunternehmen und Geschäftspartner kann insbesondere wichtig sein, wer künftig die Geschäftsführung und Vertretung übernimmt. Dies hängt von den jeweiligen Gesellschaftsverträgen und den weiteren registerrechtlichen Entwicklungen ab.
Mit der Rechtskraft der Abweisung mangels Masse gilt die MAXIMAL INVEST Verwaltungs GmbH grundsätzlich als aufgelöst. Eine sofortige Löschung aus dem Handelsregister erfolgt dadurch jedoch nicht automatisch. Zunächst können noch Abwicklungsmaßnahmen und weitere registerrechtliche Prüfungen notwendig sein.
Zur Höhe der Verbindlichkeiten, zur Zahl der Gläubiger, zu möglichen Beteiligungen und zu den Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten enthält die gerichtliche Bekanntmachung keine Angaben. Auch die Folgen für möglicherweise verbundene Handelsgesellschaften bleiben offen.