Die oilRoq GmbH befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Halle ordnete am 17. September 2026 um 13.15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Gesellschaftsvermögens an. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 59 IN 370/26 geführt.
Als Geschäftsanschrift nennt die Insolvenzbekanntmachung die Willy Brandt Straße 59 in 06110 Halle an der Saale. Vertreten wird die Gesellschaft durch den Geschäftsführer Eberhard Roquette.
Die oilRoq GmbH wird in der gerichtlichen Veröffentlichung als Antragstellerin bezeichnet. Demnach hat die Gesellschaft die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt.
In der Bekanntmachung ist neben dem Unternehmensnamen auch ein Geburtsdatum aufgeführt. Eine GmbH besitzt jedoch kein Geburtsdatum. Es dürfte sich daher um eine fehlerhafte Zuordnung innerhalb der veröffentlichten Daten handeln. Für die Einordnung des Insolvenzverfahrens ist diese Angabe ohne Bedeutung.
Gegenstand des Unternehmens sind Ingenieur und Beratungsleistungen. Darüber hinaus handelt die oilRoq GmbH im In und Ausland mit Apparaten, technischen Anlagen und Maschinenteilen.
Die Gesellschaft konnte damit grundsätzlich technische Projekte planen, Unternehmen fachlich beraten und benötigte Maschinen oder Anlagenkomponenten beschaffen und vertreiben. Welche Branchen und Kunden zuletzt betreut wurden, geht aus der Insolvenzbekanntmachung nicht hervor.
Auch der Firmenname lässt einen möglichen Bezug zur Öl oder Verfahrenstechnik vermuten. Der veröffentlichte Unternehmensgegenstand beschränkt die Tätigkeit jedoch nicht ausdrücklich auf diese Branche. Ohne weitere Angaben lässt sich daher nicht sicher feststellen, für welche Industriebereiche die Gesellschaft tatsächlich arbeitete.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellte das Amtsgericht Rechtsanwältin Sandra Emmert aus Halle. Ihre Aufgabe besteht zunächst darin, das vorhandene Gesellschaftsvermögen zu sichern und nachteilige Veränderungen bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag zu verhindern.
Die Geschäftsführung bleibt grundsätzlich im Amt. Verfügungen über das Vermögen der oilRoq GmbH sind jedoch nur noch wirksam, wenn die vorläufige Insolvenzverwalterin ihnen zustimmt. Die wirtschaftliche Handlungsfreiheit der Gesellschaft ist damit erheblich eingeschränkt.
Personen und Unternehmen, die der oilRoq GmbH noch Geld schulden, dürfen Zahlungen nur unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses leisten. Dies kann beispielsweise Auftraggeber technischer Beratungsleistungen oder Käufer von Anlagen und Maschinenteilen betreffen. Vor einer Zahlung sollte geklärt werden, an wen diese wirksam zu leisten ist.
Für Kunden und Geschäftspartner kann insbesondere von Bedeutung sein, ob begonnene Planungen, Beratungsaufträge oder Lieferverträge noch erfüllt werden. Auch Anzahlungen, offene Lieferungen, technische Dokumentationen und Gewährleistungsansprüche könnten betroffen sein. Ob solche Vertragsverhältnisse bestehen, lässt sich der Bekanntmachung nicht entnehmen.
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet noch nicht, dass das reguläre Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde. Zunächst werden das Vermögen, die Verbindlichkeiten und die wirtschaftlichen Aussichten der Gesellschaft geprüft. Dabei ist auch zu klären, ob genügend Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist und ob eine Fortführung oder Sanierung möglich erscheint.
Zur Höhe der Verbindlichkeiten, zur Zahl der Gläubiger und Beschäftigten sowie zu den Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten enthält der Beschluss keine Angaben. Eine Einstellung des Geschäftsbetriebs wurde vom Amtsgericht Halle nicht angeordnet.