Die ODISEYA Coating GmbH befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Kiel ordnete am 18. September 2026 um 9.30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Gesellschaftsvermögens an. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 25 IN 223/26 geführt.
Die Gesellschaft hat ihren Firmensitz am Bebelplatz 8 in 24146 Kiel und ist beim Amtsgericht Kiel unter der Handelsregisternummer HRB 24404 KI eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch die Geschäftsführerin Atcha Ali Mihaylova.
Die ODISEYA Coating GmbH ist im Bereich der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung tätig. Sie stellt Unternehmen Arbeitskräfte zeitweise zur Verfügung oder vermittelt Personal für eine unmittelbare Beschäftigung beim jeweiligen Auftraggeber.
Ein Schwerpunkt liegt auf dem Schiffbau, der Industrie und dem Dienstleistungsbereich. Besonders genannt wird die Oberflächenbehandlung. Dabei können industrielle Bauteile oder andere Werkstücke für eine spätere Beschichtung vorbereitet und gegen Abnutzung, Korrosion oder äußere Einflüsse geschützt werden.
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft Coaching, Unternehmensberatung und Personalqualifizierung an. Sie kann somit Arbeitskräfte schulen und Unternehmen bei Fragen rund um Personal, industrielle Abläufe und Oberflächenbehandlung beraten.
Zum Geschäftsfeld gehören außerdem industrielle Werkvertragsleistungen im Bereich der Oberflächenbehandlung. Diese Arbeiten sollen überwiegend in stationären Werkstätten erbracht werden. Tätigkeiten, die der Handwerksordnung unterliegen, sind vom Unternehmensgegenstand ausdrücklich ausgenommen.
Welche Unternehmen zuletzt Personal oder Werkvertragsleistungen der ODISEYA Coating GmbH nutzten und wie viele Beschäftigte betroffen sind, geht aus der Insolvenzbekanntmachung nicht hervor. Auch zu laufenden Einsätzen in Werften oder Industriebetrieben macht das Gericht keine Angaben.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Amtsgericht Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies aus Kiel. Seine Aufgabe besteht zunächst darin, das vorhandene Vermögen zu sichern und nachteilige Veränderungen bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag zu verhindern.
Die Geschäftsführung bleibt grundsätzlich im Amt. Verfügungen der Gesellschaft sind jedoch nur noch wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter ihnen zustimmt. Diese Einschränkung betrifft ausdrücklich auch das Einziehen offener Forderungen.
Auftraggeber, die der ODISEYA Coating GmbH noch Geld für überlassene Arbeitskräfte, Personalvermittlung oder Werkvertragsleistungen schulden, sollten deshalb nicht ohne vorherige Klärung unmittelbar an die Gesellschaft zahlen.
Für Beschäftigte bedeutet die Anordnung nicht automatisch, dass ihre Arbeitsverhältnisse beendet sind. Auch laufende Einsätze bei Kundenunternehmen enden nicht allein durch den gerichtlichen Beschluss. Ob Löhne vollständig gezahlt werden können und ob Arbeitsplätze oder Einsätze fortgeführt werden, lässt sich der Bekanntmachung jedoch nicht entnehmen.
Sollten Lohnzahlungen ausbleiben und später ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein entsprechendes Insolvenzereignis festgestellt werden, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Insolvenzgeld in Betracht kommen. Betroffene Beschäftigte sollten in diesem Fall auf die vorgeschriebenen Antragsfristen achten.
Die vorläufige Insolvenzverwaltung bedeutet noch nicht, dass das reguläre Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde. Zunächst müssen die wirtschaftliche Lage, das vorhandene Vermögen, die Verbindlichkeiten und die Aussichten auf eine Fortführung oder Sanierung geprüft werden.
Wer den Insolvenzantrag gestellt hat, geht aus der Veröffentlichung nicht hervor. Auch zur Höhe der Schulden, zur Zahl der Gläubiger und Beschäftigten sowie zu den Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten enthält der Beschluss keine Angaben. Eine Einstellung des Geschäftsbetriebs wurde vom Amtsgericht Kiel nicht angeordnet.