Hotel, Flug, Mietwagen, Taxi und sogar die Eintrittskarte fürs Museum: Online-Reiseplattformen entwickeln sich zunehmend zu Komplettanbietern für den Urlaub. Besonders Booking.com hat sich in Europa eine starke Position aufgebaut.
Auf der Plattform wurden zuletzt rund 28 Millionen Unterkünfte weltweit angeboten. Längst beschränkt sich das Geschäft nicht mehr auf Hotelzimmer und Ferienwohnungen. Auch Flüge, Mietwagen, Flughafentransfers und Freizeitangebote lassen sich über das System buchen.
Für Reisende ist das bequem. Doch je mehr Leistungen und Kunden sich auf wenige Plattformen konzentrieren, desto wichtiger wird die Frage, wie viel Marktmacht einzelne Anbieter bekommen sollten.
Fast 70 Millionen Übernachtungen über Plattformen
Der Boom lässt sich an den Buchungszahlen ablesen.
Im Jahr 2025 wurden in Deutschland fast 70 Millionen Übernachtungen über Airbnb, Expedia oder Booking.com gebucht. Gegenüber 2019 entspricht das einem Anstieg von mehr als 80 Prozent.
Der Erfolg hat einen einfachen Grund: Viele Reisende möchten möglichst viele Teile ihres Urlaubs an einer Stelle organisieren.
Tourismusforscher Eric Horster beschreibt diesen Wunsch als „One-Stop-Shop“. Kunden bleiben demnach häufig lieber auf einer Plattform, anstatt zahlreiche unterschiedliche Webseiten zu durchsuchen. Dafür akzeptieren sie teilweise auch höhere Kosten, die beispielsweise durch Vermittlungsprovisionen entstehen können.
Booking ist größer als nur Booking.com
Besonders interessant wird die Marktstellung beim Blick auf den Mutterkonzern.
Wer Booking.com umgehen und stattdessen bei anderen bekannten Reiseportalen suchen möchte, landet teilweise trotzdem im selben Konzern.
Zur Booking Holdings gehören laut dem vorliegenden Beitrag unter anderem Kayak, Agoda, Momondo, Rentalcars.com und OpenTable. Hinzu kommen die Metasuchmaschinen HotelsCombined und Cheapflights.
Für Verbraucher bedeutet das: Verschiedene Marken und Webseiten sind nicht zwangsläufig voneinander unabhängige Anbieter.
Streit um eine weitere Übernahme
Wie weit Booking seine Aktivitäten ausbauen darf, beschäftigt inzwischen auch die europäischen Wettbewerbshüter.
Die EU-Kommission hatte bereits 2023 die geplante Übernahme der Flugbuchungsplattform eTraveli durch Booking Holdings untersagt. Booking ging gegen diese Entscheidung vor.
Der Fall ist wettbewerbsrechtlich ungewöhnlich.
Booking wollte keinen direkten Konkurrenten aus dem Hotelgeschäft übernehmen, sondern einen Anbieter für Flugbuchungen. Die EU-Kommission argumentierte jedoch, dass Booking Flugkunden anschließend in sein Hotelangebot lenken und dadurch seine Stellung bei Hotelbuchungen zusätzlich stärken könnte.
Booking hält dagegen, dass das Unternehmen bereits unabhängig von der geplanten Übernahme auf dem Flugmarkt tätig gewesen sei.
Für Hotels ist Reichweite nicht kostenlos
Für Hotels haben große Buchungsplattformen zwei Seiten.
Einerseits verschaffen sie einzelnen Häusern eine Reichweite, die viele Hotels mit ihrer eigenen Internetseite kaum erreichen könnten. Gerade kleinere Betriebe können dadurch Gäste aus zahlreichen Ländern erreichen.
Andererseits wächst mit der Reichweite die Abhängigkeit.
Der Tourismusexperte Horster beschreibt beispielsweise, dass Hotels durch die Mechanismen der Plattform dazu bewegt werden können, sehr kurzfristige Stornierungsbedingungen anzubieten, um in den Suchergebnissen besser sichtbar zu werden.
Je wichtiger eine Plattform für die Auslastung eines Hotels wird, desto schwieriger kann es für einen Betrieb werden, auf diese Reichweite zu verzichten.
15.000 Hotels klagen auf Schadensersatz
Besonders umstritten waren über Jahre sogenannte Preisparitätsklauseln.
Booking untersagte Hotels dem Bericht zufolge lange Zeit, Zimmer auf der eigenen Internetseite günstiger anzubieten als auf der Plattform. Rund 15.000 europäische Hotels haben deshalb auf Schadensersatz geklagt. Eine Entscheidung in diesem Verfahren steht nach dem Stand des vorliegenden Beitrags noch aus.
Der Konflikt verdeutlicht das grundsätzliche Spannungsfeld: Hotels profitieren von der Reichweite großer Plattformen, möchten gleichzeitig aber möglichst viel Kontrolle über Preise und Kundenbeziehungen behalten.
Warum Direktbuchungen für Hotels interessant sind
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Kontakt zum Gast.
Wer ausschließlich über eine Plattform bucht, baut die Kundenbeziehung zunächst zur Plattform auf – nicht unbedingt zum Hotel.
Horster warnt deshalb vor einer zu großen Abhängigkeit der Betriebe von Online-Portalen. Hotels könnten Plattformen nutzen, um sichtbar zu werden, sollten dabei aber den direkten Zugang zu ihren Gästen nicht verlieren.
Für Reisende ergibt sich daraus eine interessante Strategie: Auf einer Plattform suchen und anschließend den Preis direkt beim Hotel vergleichen.
Dabei sollte allerdings nicht nur der Zimmerpreis betrachtet werden. Auch Frühstück, Stornierungsbedingungen, Zahlungsbedingungen und andere Leistungen können unterschiedlich sein.
Bequemlichkeit gegen Wettbewerb
Der Erfolg von Booking und anderen Reiseplattformen beruht letztlich auf einem echten Vorteil: Sie reduzieren den Aufwand bei der Reiseplanung erheblich.
Aus Sicht der Verbraucher wird die Entwicklung jedoch problematisch, wenn die Zahl tatsächlich unabhängiger Alternativen immer kleiner wird.
Denn starke Konkurrenz zwingt Anbieter dazu, bei Preisen, Service und Konditionen miteinander zu konkurrieren. Konzentriert sich dagegen ein immer größerer Teil des Marktes auf wenige Unternehmen, wächst deren Einfluss gegenüber Hotels und Reisenden.
Deshalb ist der Streit um Booking weit mehr als eine Auseinandersetzung über eine einzelne Unternehmensübernahme.