Das Amtsgericht Meppen hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Golfpark Gut Düneburg Verwaltung GmbH mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung erging am 7. September 2026 nach § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 9 IN 107/26 geführt.
Firmensitz der Gesellschaft ist Düneburg 1, 49733 Haren (Ems). Das Unternehmen ist unter HRB 120580 im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück eingetragen. Geschäftsführer ist Stefan Reinking.
Bei der genauen Firmenbezeichnung ist zu beachten, dass die Gesellschaft im Handelsregister und in der Insolvenzbekanntmachung als Golfpark Gut Düneburg Verwaltung GmbH geführt wird. In ihrem Unternehmensgegenstand wird sie teilweise als „Verwaltungs GmbH“ bezeichnet.
Verwaltungs- und Haftungsgesellschaft des Golfparks
Die Gesellschaft betrieb den Golfplatz nicht unmittelbar. Ihre wesentliche Aufgabe bestand darin, Beteiligungen zu halten und die persönliche Haftung sowie Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften zu übernehmen.
Konkret war sie die persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin der Golfpark Gut Düneburg GmbH & Co. KG. Diese operative Gesellschaft war für die Errichtung und den Betrieb des Golfplatzes und der Golfschule auf Gut Düneburg zuständig.
Bei einer GmbH & Co. KG übernimmt die Verwaltungs-GmbH die Rolle der Komplementärin. Sie führt die Geschäfte und vertritt die Kommanditgesellschaft nach außen, während ihre eigene Haftung grundsätzlich auf das Vermögen der GmbH beschränkt bleibt. Die Einnahmen einer solchen Verwaltungsgesellschaft stammen typischerweise aus Geschäftsführungsvergütungen, Kostenumlagen oder Beteiligungserträgen.
Die Golfpark Gut Düneburg Verwaltung GmbH hatte demnach keinen eigenständigen, vom Golfpark losgelösten Geschäftsbetrieb. Ihre wirtschaftliche Existenz hing wesentlich von der operativen Golfparkgesellschaft ab.
Golfplatz seit 2023 geschlossen
Der Golfpark auf Gut Düneburg verfügte über einen nach USGA-Standards gestalteten 18-Loch-Turnierplatz. Zum Angebot gehörten außerdem eine Driving Range, Übungsbereiche, eine Golfschule, Leihschläger und Golfcarts. Der Platz war in die Landschaft des historischen Guts Düneburg eingebettet.
Die Anlage entstand 1996 zunächst als 9-Loch-Platz. Im Jahr 2000 wurde sie nach Plänen des kanadischen Golfplatzarchitekten David John Krause zu einem 18-Loch-Turnierplatz erweitert.
Der Betrieb geriet jedoch schon lange vor dem Insolvenzantrag unter wirtschaftlichen Druck. Ende 2022 sollen nur noch 75 Spielberechtigte registriert gewesen sein. Gegenüber dem Vorjahr entsprach dies einem Rückgang um mehr als 200 Personen.
Ende März 2023 wurde der Golfplatz geschlossen. Damit entfiel die wesentliche operative Grundlage sowohl der Golfpark Gut Düneburg GmbH & Co. KG als auch ihrer Verwaltungs- und Komplementärgesellschaft. Aktuelle Golfportale führen die Anlage inzwischen als dauerhaft geschlossen.
Auch die operative Golfparkgesellschaft insolvent
Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten beschränken sich nicht auf die Verwaltungsgesellschaft. Über das Vermögen der Golfpark Gut Düneburg GmbH & Co. KG wurde am 11. August 2026 ein Insolvenzverfahren eröffnet. Dieses gesonderte Verfahren wird beim Amtsgericht Meppen unter dem Aktenzeichen 9 IN 106/26 geführt.
Die beiden Verfahren stehen in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang. Die jetzt von der Abweisung mangels Masse betroffene Verwaltung GmbH war die persönlich haftende Gesellschafterin und Geschäftsführerin der operativen Kommanditgesellschaft.
Wenn die operative Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb einstellt und keine laufenden Einnahmen mehr erzielt, verliert eine ausschließlich für deren Verwaltung gegründete Komplementär-GmbH regelmäßig ihre wirtschaftliche Grundlage. Beteiligungen und mögliche Forderungen gegenüber der Kommanditgesellschaft können zudem an Wert verlieren, wenn diese selbst insolvent ist.
Hotel und Restaurant rechtlich getrennt
Vom geschlossenen Golfplatz zu unterscheiden sind das Hotel, das Restaurant und die historischen Gebäude auf Gut Düneburg. Diese Bereiche wurden 2025 von einem neuen Eigentümer übernommen. Der angrenzende Golfplatz war ausdrücklich nicht Bestandteil dieser Übernahme.
Hotel und Restaurant wurden ab November 2025 vorübergehend geschlossen, um das historische Gut zu sanieren und ein neues Nutzungskonzept umzusetzen. Hinter diesem Vorhaben steht die Gut Düneburg GmbH mit Geschäftsführer Günter Albers. Diese Gesellschaft ist rechtlich nicht mit der insolvenzbetroffenen Golfpark Gut Düneburg Verwaltung GmbH identisch.
Die Insolvenz der früheren Golfparkgesellschaften bedeutet daher nicht automatisch, dass auch das Hotel- und Gastronomieprojekt insolvent ist. Auf der aktuellen Internetseite des Guts wird vielmehr angekündigt, die Gebäude nach Abschluss der Arbeiten wieder für Gäste zu öffnen.
Zukunft der ehemaligen Golfplatzflächen offen
Für die bisherigen Golfplatzflächen bestehen offenbar neue Planungsüberlegungen. Die Stadt Haren leitete 2026 ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans für das frühere Golfplatzgelände ein.
Bereits nach der Schließung des Golfplatzes war darüber berichtet worden, dass Teile der Flächen künftig für eine größere Photovoltaikanlage genutzt werden könnten. Ob und in welchem Umfang diese Planung tatsächlich umgesetzt wird, ist noch nicht abschließend geklärt.
Für das Insolvenzverfahren der operativen Golfparkgesellschaft kann die künftige Nutzung der Flächen wirtschaftlich bedeutsam sein. Entscheidend ist allerdings, wem die Grundstücke gehören, welche Pacht- oder Nutzungsverträge bestanden und ob daraus noch Ansprüche oder Verpflichtungen der insolventen Gesellschaft resultieren.
Warum das Verfahren nicht eröffnet wurde
Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass bei der Golfpark Gut Düneburg Verwaltung GmbH zwar ein Insolvenzgrund vorliegen kann, das vorhandene Gesellschaftsvermögen aber nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu bezahlen.
Zu diesen Kosten gehören insbesondere die Gerichtsgebühren sowie die Vergütung und Auslagen eines Insolvenzverwalters. Wird kein ausreichender Kostenvorschuss gezahlt, darf das Gericht das Verfahren nicht eröffnen.
Bei einer Verwaltungs- und Komplementärgesellschaft besteht das Vermögen häufig nur aus dem Stammkapital, Beteiligungen, geringem Bürovermögen und Forderungen gegenüber der operativen Gesellschaft. Ist die Beteiligung wirtschaftlich wertlos und kann die operative Gesellschaft offene Verwaltungsvergütungen nicht mehr bezahlen, bleibt oftmals keine verwertbare Masse zurück.
Die Entscheidung des Amtsgerichts lässt daher darauf schließen, dass bei der Golfpark Gut Düneburg Verwaltung GmbH keine ausreichend werthaltigen Beteiligungen, Forderungen oder sonstigen Vermögensgegenstände festgestellt werden konnten.
Forderungen der Gläubiger bestehen weiter
Die Abweisung mangels Masse bedeutet nicht, dass die Gesellschaft keine Schulden hat oder von ihren Verbindlichkeiten befreit wurde. Es kommt lediglich nicht zu einem eröffneten Insolvenzverfahren, in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden und an einer gemeinschaftlichen Verteilung teilnehmen könnten.
Gläubiger behalten ihre Ansprüche grundsätzlich. Sie müssen allerdings selbst prüfen, ob eine Vollstreckung gegen die Gesellschaft noch Aussicht auf Erfolg hat. Angesichts der festgestellten Massearmut dürften die wirtschaftlichen Erfolgsaussichten begrenzt sein.
Mit Rechtskraft der Abweisung wird die Gesellschaft grundsätzlich aufgelöst. Die Entscheidung wird im Handelsregister vermerkt. Ist kein verwertbares Vermögen mehr vorhanden, kann später die Löschung der Golfpark Gut Düneburg Verwaltung GmbH aus dem Handelsregister erfolgen.
Eine persönliche Haftung des Geschäftsführers Stefan Reinking entsteht durch die Abweisung nicht automatisch. Sie käme nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht, etwa bei einer Verletzung der Insolvenzantragspflicht oder bei unzulässigen Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife. Ob dafür Anhaltspunkte bestehen, ist nicht bekannt.
Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Meppen kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Sofern kein erfolgreiches Rechtsmittel erhoben wird, bleibt das Insolvenzverfahren der Verwaltungsgesellschaft mangels Masse uneröffnet.