Eine neue Verbraucherwarnung vom 3. September 2026 betrifft Rechnungen und Mahnungen der Margot Brands Limited mit Sitz in Hongkong. Nach Angaben der Verbraucherzentralen melden sich derzeit Betroffene aus mehreren Bundesländern, die Zahlungsaufforderungen über mehrere hundert Euro für angebliche Jahresabonnements erhalten haben, obwohl sich viele von ihnen nicht daran erinnern können, überhaupt einen entsprechenden kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben.
Die Angebote treten unter verschiedenen Namen auf. Genannt werden unter anderem Astrolonova, Fitnovaness, Novavitalia, Novasparkling, Bongochat, NovaMenstruHilfe, NovaErektionshilfe und NovaChat AI. Hinter den scheinbar unterschiedlichen Angeboten steht nach Angaben der Verbraucherzentralen jeweils Margot Brands Limited.
Besonders problematisch ist der mit den Forderungen verbundene Druck. In den Schreiben werde teilweise unmittelbar mit Inkasso, zusätzlichen Gebühren oder einem Schufa-Eintrag gedroht. Die Verbraucherzentralen stellen jedoch klar: Allein der Erhalt einer Rechnung beweist noch nicht, dass tatsächlich ein wirksamer kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist.
Ein wirksamer Online-Vertrag setzt unter anderem voraus, dass Verbraucher vor Abschluss eindeutig über Preis und Vertragsbedingungen informiert werden und klar erkennen können, dass sie eine Zahlungspflicht eingehen. Fehlt ein eindeutiger Hinweis wie etwa eine entsprechend beschriftete Bestellschaltfläche, kann dies einem wirksamen kostenpflichtigen Vertrag entgegenstehen.
Wer eine solche Rechnung erhält und keinen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern der Forderung schriftlich widersprechen und den Widerspruch möglichst nachweisbar dokumentieren.