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Rückruf von Brie-Käse: Eberle ruft Brie-Torten mit Trüffel- und Walnussfüllung wegen Listerien zurück

Die Eberle Spezialitäten AG ruft vorsorglich zwei Brie-Käseprodukte zurück. Betroffen sind die Brie Torte mit Trüffelfüllung sowie die Brie Torte mit Walnussfüllung, die über die Bedientheke verkauft wurden. Grund für den Rückruf ist der Nachweis von Listerien im Rahmen von Untersuchungen.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die betroffenen Produkte nicht verzehren.

Betroffene Produkte

Brie Torte mit Trüffelfüllung

  • Mindesthaltbarkeitsdaten: 14.09.2026 und 21.09.2026

Brie Torte mit Walnussfüllung

  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 14.09.2026

Verkaufszeitraum:

  • Über die Bedientheke verkauft vom 24.08.2026 bis einschließlich 04.09.2026

Grund des Rückrufs

Im Rahmen von Untersuchungen wurden Listerien (Listeria monocytogenes) nachgewiesen. Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes ruft das Unternehmen die betroffenen Produkte vorsorglich zurück.

Mögliche gesundheitliche Folgen

Eine Infektion mit Listerien kann sich meist innerhalb von 14 Tagen durch Symptome wie:

  • Durchfall
  • Fieber

bemerkbar machen.

Besonders gefährdet sind:

  • Schwangere
  • ältere Menschen
  • Personen mit geschwächtem Immunsystem

Bei diesen Personengruppen können schwere Krankheitsverläufe wie Blutvergiftung oder Hirnhautentzündung auftreten. Schwangere können die Infektion auch ohne eigene Symptome auf das ungeborene Kind übertragen.

Wer das betroffene Produkt verzehrt hat und Beschwerden entwickelt, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen und auf eine mögliche Listerien-Infektion hinweisen. Schwangeren wird empfohlen, sich auch ohne Symptome ärztlich beraten zu lassen.

Rückgabe und Erstattung

Die betroffenen Brie-Produkte können in den jeweiligen Märkten auch ohne Kassenbon zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird vollständig erstattet.

Kundenservice

Eberle Spezialitäten AG

  • Telefon: 08142 44567-0
  • Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 08:00 bis 16:00 Uhr
  • E-Mail: info@heiderbeck.com

Das Unternehmen hat die betroffenen Produkte bereits aus dem Verkauf genommen und entschuldigt sich bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern für die entstandenen Unannehmlichkeiten.

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