Die juristische Aufarbeitung rund um den österreichischen Investor René Benko und den Zusammenbruch seines Signa-Imperiums weitet sich offenbar weiter aus. Nach aktuellen Medienberichten beschäftigen die Ermittler nun zusätzliche Vorwürfe gegen den Signa-Gründer. Dabei geht es einerseits um den Verdacht der Urkundenfälschung, andererseits um weitere Vorwürfe im Zusammenhang mit einer möglichen betrügerischen Krida, also einer mutmaßlichen Schädigung von Gläubigern.
Im Mittelpunkt der neuen Ermittlungen steht unter anderem ein Dokument zu Benkos früherem Dienstvertrag. Nach den berichteten Angaben der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) soll Benko Unterschriften von drei Signa-Mitgesellschaftern nachträglich in einen Gesellschafterbeschluss beziehungsweise die entsprechenden Unterlagen eingefügt haben.
Benkos Verteidigung weist die Vorwürfe zurück.
Auch die zusätzlich bekannt gewordenen Krida-Vorwürfe werden bestritten. Für Benko gilt hinsichtlich sämtlicher noch nicht rechtskräftig festgestellter Vorwürfe die Unschuldsvermutung.
Ermittlungen wegen Verdachts der Urkundenfälschung
Besonders brisant sind die neuen Ermittlungen rund um Benkos Dienstvertrag aus dem Jahr 2021.
Nach den veröffentlichten Angaben steht Benko laut WKStA im Verdacht, das „Vergehen der Urkundenfälschung“ begangen zu haben.
Konkret geht es um einen Dienstvertrag vom 12. Dezember 2021.
Nach den Medienberichten sollen die Unterschriften der Signa-Mitgesellschafter Torsten Toeller, Ernst Tanner und Hans Peter Haselsteiner nachträglich in die entsprechenden Unterlagen eingefügt worden sein.
Besonders bemerkenswert ist der berichtete Zeitpunkt: Dies soll einen Tag vor der Insolvenz der Signa Holding erfolgt sein.
Damit stellt sich für die Ermittler offenbar die Frage, unter welchen Umständen das Dokument zustande kam und welche rechtliche Bedeutung die nachträglich eingefügten Unterschriften hatten.
Benkos Verteidigung widerspricht
Benkos Rechtsanwalt Norbert Wess weist die daraus abgeleiteten Vorwürfe zurück.
Nach seiner Darstellung hätten sämtliche Entscheidungsträger der betreffenden Vereinbarung bereits im Vorfeld ausdrücklich zugestimmt.
Das später beanstandete Dokument sei lediglich für die Buchhaltung entsprechend nachgezogen worden.
Entscheidend ist aus Sicht der Verteidigung außerdem, dass sich durch das betreffende Dokument inhaltlich nichts verändert habe.
Insbesondere seien keine nachträglichen Änderungen zugunsten Benkos vorgenommen worden.
Damit stehen sich bei diesem Komplex zwei unterschiedliche Bewertungen gegenüber: Die Ermittlungsbehörden prüfen einen möglichen strafrechtlich relevanten Vorgang, während die Verteidigung von einer rein dokumentarischen beziehungsweise buchhalterischen Nachholung spricht.
Welche Bewertung sich letztlich durchsetzt, ist Gegenstand des Verfahrens.
Auch neue Krida-Vorwürfe gegen Benko
Parallel dazu untersucht die WKStA nach den vorliegenden Berichten weitere Vorgänge im Zusammenhang mit dem Verdacht der betrügerischen Krida.
Dabei geht es vereinfacht darum, ob ein Schuldner Vermögenswerte so behandelt oder Verpflichtungen so eingeht, dass dadurch die Befriedigung seiner Gläubiger vereitelt oder geschmälert wird.
Die neuen Ermittlungsansätze betreffen offenbar mehrere Zahlungen und Verpflichtungen aus der Zeit, in der sich Benkos finanzielle Situation bereits erheblich zugespitzt haben soll.
Rund 135.000 Euro für einen Fuhrpark
Einer der untersuchten Vorgänge betrifft Zahlungen für einen Fuhrpark.
Benko soll den Berichten zufolge im November und Dezember 2023 rund 135.000 Euro an eine Gesellschaft aus dem sogenannten Laura-Umfeld überwiesen haben.
Das Geld soll als Miete für einen Fuhrpark geflossen sein.
Für die Ermittler dürfte insbesondere entscheidend sein, aus welchem Vermögen diese Zahlungen tatsächlich geleistet wurden und ob dadurch Vermögen vermindert wurde, das ansonsten für Gläubiger zur Verfügung gestanden hätte.
Genau an diesem Punkt setzt die Verteidigung an.
Weitere 123.000 Euro für Aufenthalte im „Chalet N“
Ein weiterer Komplex betrifft das luxuriöse „Chalet N“ am Arlberg.
Ende 2023 und Anfang 2024 sollen rund 123.000 Euro an die LS Luxury Collection für entsprechende Aufenthalte geflossen sein.
Auch diese Zahlungen werden nun offenbar unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Gläubigerschädigung untersucht.
Allein die Höhe oder der luxuriöse Zweck einer Ausgabe beweist allerdings noch keine betrügerische Krida.
Strafrechtlich entscheidend ist vielmehr, wem das verwendete Geld gehörte, in welcher wirtschaftlichen Situation sich der Schuldner zu diesem Zeitpunkt befand und ob durch die jeweilige Vermögensverfügung tatsächlich Gläubigerinteressen beeinträchtigt wurden.
Verteidigung: Geld stammte nicht aus Benkos Vermögen
Genau das bestreitet Benkos Rechtsanwalt.
Nach Darstellung der Verteidigung seien die betreffenden Geldmittel gar nicht aus Benkos Vermögen gekommen.
Wenn das zutrifft, argumentiert die Verteidigung, könne durch die Zahlungen auch Benkos eigenes Gläubigervermögen nicht vermindert worden sein.
Diese Frage könnte für die strafrechtliche Bewertung der Vorgänge von erheblicher Bedeutung sein.
Die Ermittler müssen deshalb nicht nur feststellen, welche Zahlungen vorgenommen wurden, sondern auch nachvollziehen, woher das Geld tatsächlich stammte und wem es wirtschaftlich zuzurechnen war.
Ermittler prüfen offenbar auch neue Haftungen
Doch die Zahlungen für Fuhrpark und Chalet sind offenbar nicht die einzigen neuen Punkte.
Benko soll nach den Berichten außerdem weitere Verbindlichkeiten in Form von Haftungen eingegangen sein, obwohl er nach Auffassung der Ermittler bereits insolvent gewesen sein soll.
Auch dieser Vorwurf ist juristisch bedeutsam.
Denn wenn jemand in einer bereits eingetretenen Insolvenz weitere Verpflichtungen eingeht, kann sich die Frage stellen, ob dadurch bestehende oder neue Gläubiger zusätzlich geschädigt wurden.
Ob dies im konkreten Fall tatsächlich so war, muss allerdings erst geklärt werden.
Zeitpunkt könnte für Ermittlungen entscheidend werden
Damit dürfte eine Frage bei mehreren Ermittlungssträngen eine zentrale Rolle spielen:
Ab welchem Zeitpunkt war Benko persönlich tatsächlich insolvent beziehungsweise zahlungsunfähig?
Diese zeitliche Einordnung kann entscheidend dafür sein, wie Zahlungen, Haftungen und andere wirtschaftliche Entscheidungen strafrechtlich bewertet werden.
Denn eine Vermögensverfügung, die in wirtschaftlich geordneten Verhältnissen möglicherweise unproblematisch wäre, kann in einer bereits eingetretenen Insolvenz eine völlig andere rechtliche Bedeutung bekommen.
Die Ermittler dürften deshalb Zahlungsströme, Vertragsunterlagen und wirtschaftliche Verpflichtungen zeitlich genau rekonstruieren.
Der Fall Signa wird immer umfangreicher
Die neuen Vorwürfe zeigen, wie komplex die juristische Aufarbeitung des Signa-Zusammenbruchs geworden ist.
Dabei geht es längst nicht mehr nur um die Frage, warum das weit verzweigte Immobilienimperium kollabierte.
Im Mittelpunkt der strafrechtlichen Ermittlungen steht vielmehr zunehmend die Frage, wie Benko und sein Umfeld in der kritischen Phase mit Vermögen, Zahlungen, Verpflichtungen und gesellschaftsrechtlichen Dokumenten umgegangen sein sollen.
Die nun bekannt gewordenen Ermittlungen zur möglichen Urkundenfälschung eröffnen dabei einen zusätzlichen Komplex.
Was bedeutet der Vorwurf der Urkundenfälschung?
Auch dieser Vorwurf muss sorgfältig eingeordnet werden.
Die bloße Feststellung, dass Unterschriften möglicherweise nachträglich in ein Dokument eingefügt wurden, beantwortet noch nicht sämtliche strafrechtlichen Fragen.
Entscheidend sind unter anderem die konkrete Herstellung beziehungsweise Veränderung des Dokuments, dessen vorgesehene Verwendung und die Frage, ob dadurch über eine rechtlich relevante Tatsache getäuscht werden sollte.
Benkos Verteidigung hält dem entgegen, dass die Beteiligten bereits vorher zugestimmt hätten und das Dokument lediglich für buchhalterische Zwecke nachgezogen worden sei.
Genau diese unterschiedlichen Darstellungen müssen nun anhand der Beweismittel bewertet werden.
Drei prominente Signa-Investoren im Mittelpunkt des Dokuments
Besondere Aufmerksamkeit erhält der Vorgang auch wegen der Namen, deren Unterschriften betroffen sein sollen.
Mit Torsten Toeller, Ernst Tanner und Hans Peter Haselsteiner handelt es sich um bekannte Unternehmer beziehungsweise Investoren aus dem Signa-Umfeld.
Ob und in welcher Form diese Personen dem ursprünglichen Vorgang zugestimmt hatten, könnte deshalb eine zentrale Frage der weiteren Ermittlungen sein.
Aus dem Vorwurf einer nachträglichen Einfügung darf jedenfalls nicht automatisch geschlossen werden, dass die genannten Mitgesellschafter keine Zustimmung erteilt hätten. Genau dies bestreitet Benkos Verteidigung ausdrücklich.
Neue Vorwürfe sind noch keine Verurteilung
So schwerwiegend die Begriffe „Urkundenfälschung“ und „betrügerische Krida“ klingen: Bei den neuen Punkten handelt es sich um Vorwürfe beziehungsweise Verdachtsmomente, die Gegenstand laufender Ermittlungen sind.
René Benko bestreitet die Anschuldigungen.
Die Verteidigung hat sowohl für den Dokumentenkomplex als auch hinsichtlich der untersuchten Zahlungen eine alternative Erklärung vorgelegt.
Ob die Ermittler ihre Verdachtsmomente erhärten können und welche strafrechtlichen Konsequenzen daraus möglicherweise entstehen, bleibt abzuwarten.
Für Benko gilt die Unschuldsvermutung.
Signa-Aufarbeitung bekommt eine neue Dimension
Für die Aufarbeitung der Signa-Pleite sind die neuen Ermittlungen dennoch bedeutsam.
Besonders der Vorwurf rund um den Dienstvertrag lenkt den Blick darauf, wie gesellschaftsrechtlich wichtige Dokumente in der Schlussphase des Signa-Konzerns behandelt wurden.
Gleichzeitig rücken die Zahlungen für Fuhrpark und Chalet sowie mögliche weitere Haftungsverpflichtungen erneut Benkos persönliche Vermögenssituation in den Mittelpunkt.
Damit werden die Ermittlungen nicht nur umfangreicher, sondern auch kleinteiliger: Zahlungszeitpunkte, Herkunft von Geldern, Haftungen, Zustimmungen von Mitgesellschaftern und die Entstehung einzelner Dokumente müssen rekonstruiert werden.
Am Ende dürfte für die Ermittler eine Frage über allem stehen:
Welche Entscheidungen traf René Benko in der finanziellen Endphase seines Signa-Imperiums – und waren diese Entscheidungen strafrechtlich relevant?
Darüber ist noch nicht abschließend entschieden. Die neuen Vorwürfe zeigen jedoch, dass die strafrechtliche Aufarbeitung der Signa-Causa noch lange nicht beendet ist.